Deutschlands Gesetz für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich genehmigt

Dieser Artikel wurde zuletzt am 6. Januar 2026 aktualisiert, um die Einführung der German Electronic Business Address (GEBA) für das Peppol-Netzwerk zu berücksichtigen.

Zusammenfassung

  • Die Regeln für die elektronische B2B-Rechnungsstellung in Deutschland wurden am 1. Januar 2025 eingeführt. Derzeit gilt jedoch eine Übergangsphase, in der die sogenannten „Übergangsregelungen“ genutzt werden.

  • Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, das eine automatische Verarbeitung sowie die korrekte Extraktion der umsatzsteuerlich relevanten Daten gemäß EN 16931 ermöglicht.

  • Die Umsetzung der verpflichtenden B2B-E-Rechnungsstellung in Deutschland erfolgt nach einem Zeitplan, der zwischen der Verpflichtung zum Empfang von Rechnungen (bereits aktiv) und der Verpflichtung zur Ausstellung (zukünftige Phasen) unterscheidet.

  • EDI-Formate sind zulässig, sofern sie die korrekte und vollständige Extraktion der umsatzsteuerlich relevanten Daten gemäß dem Standard EN 16931 (oder einem anderen interoperablen strukturierten Format) ermöglichen.

  • In Deutschland bestehen bereits Mandate für die elektronische Rechnungsstellung im Bereich Business-to-Government (B2G).

Das Wachstumschancengesetz

Am 17. November 2023 wurde das Wachstumschancengesetz, einschließlich der verpflichtenden Regelung zur elektronischen Business-to-Business (B2B) Rechnungsstellung, vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Gesetz erfuhr im Vergleich zum ursprünglich eingebrachten Entwurf mehrere Änderungen.

In seiner Sitzung am 21. Februar 2024 befasste sich der Vermittlungsausschuss erneut mit dem Wachstumschancengesetz. Das B2B-E-Rechnungs-Mandat blieb weitgehend unverändert, wobei die bisherigen Zeitpläne gültig blieben. Die gute Nachricht folgte am 22. März 2024, als der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz mit deutlicher Mehrheit zustimmte.

Diese endgültige Zustimmung festigt das Mandat für die elektronische B2B-Rechnungsstellung und stellt sicher, dass die Umsetzung gemäß den zuvor festgelegten Zeitplänen erfolgt.

Deutschlands neueste Vorschläge zu MwSt. und E-Rechnungen

Änderung der Definition einer elektronischen Rechnung

Jüngste gesetzgeberische Entscheidungen haben die Definition einer elektronischen Rechnung und die Einordnung von Papierrechnungen unter den verbindlichen E-Rechnungs-Regeln bestätigt.

Deutschlands Regeln für die elektronische Rechnungsstellung bei B2B-Transaktionen sind seit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Eine Einführungsphase unter Nutzung der sogenannten „Übergangsregelungen“ erlaubt jedoch die Weiterverwendung von Papierrechnungen und „nicht-konformen“ elektronischen Rechnungen (mit Zustimmung des Empfängers) bis zum 31. Dezember 2026.

Ungeachtet der Übergangsregelungen muss eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, das eine automatische Verarbeitung und korrekte Extraktion der umsatzsteuerlich relevanten Daten gemäß EN 16931 (oder einem anderen einvernehmlich vereinbarten strukturierten Format) ermöglicht. Dies umfasst Formate wie XRechnung (der offizielle deutsche B2G-Standard) und ZUGFeRD (ein beliebtes Hybridformat). Mehr über diese Formate können Sie hier lesen.

Einfache PDF-Dokumente oder Papierrechnungen gelten künftig nicht mehr als elektronische Rechnungen, sondern werden stattdessen als „sonstige Rechnungen“ klassifiziert.

Neue Termine und Verfahren für die verpflichtende E-Rechnung

Die folgenden verbindlichen Termine und Verfahren gelten für alle Business-to-Business (B2B) Rechnungsszenarien:

  • Seit dem 1. Januar 2025: Alle inländischen B2B-Unternehmen müssen in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen gemäß EN 16931 zu empfangen. Die Zustimmung des Käufers ist für den Versand von E-Rechnungen nicht mehr erforderlich, sofern die Rechnung in einem strukturierten Format ausgestellt wird.

  • Bis zum 31. Dezember 2026: Papierrechnungen und E-Rechnungen in Formaten, die nicht der EN 16931 entsprechen, sind weiterhin zulässig, dürfen aber nur mit Zustimmung des Empfängers versandt werden.

  • Ab 1. Januar 2027: Verpflichtung zur Ausstellung von B2B-E-Rechnungen für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz (2026) von 800.000 EUR oder mehr. Unternehmen dürfen weiterhin EDI verwenden.

  • Ab 1. Januar 2028: Verpflichtung zur Ausstellung von B2B-E-Rechnungen für alle Unternehmen. EDI ist weiterhin zulässig, sofern die MwSt.-Informationen gemäß EN 16931 extrahiert werden können.

Der Status von EDI

Der Status von EDI wurde geklärt: EDI bleibt für die elektronische B2B-Rechnungsstellung zulässig, solange das gewählte Format die korrekte und vollständige Extraktion der umsatzsteuerlich relevanten Daten im Einklang mit EN 16931 (oder einem anderen einvernehmlich vereinbarten strukturierten Format) ermöglicht. Es ist keine weitere gesetzgeberische Abstimmung erforderlich.

Die German Electronic Business Address (GEBA) und Peppol

Während die Verpflichtung für alle B2B-Unternehmen zum Empfang strukturierter E-Rechnungen gemäß EN 16931 seit dem 1. Januar 2025 aktiv ist, hat Deutschland eine zusätzliche Infrastruktur geschaffen, um die technische Abwicklung von Versand und Empfang deutlich zu vereinfachen: die German Electronic Business Address (GEBA).

  • Grundlage: GEBA ist eine standardisierte elektronische Kennung für Unternehmen und deren Untereinheiten innerhalb des Peppol-Netzwerks. Sie basiert auf der nationalen Wirtschafts-Identifikationsnummer (Wirtschafts-Identifikationsnummer, kurz W-IdNr), die seit Ende 2024 vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben wird. Für Unternehmen mit einer USt-IdNr. ist die W-IdNr. identisch.

  • Struktur: Eine GEBA-Adresse kann bis zu drei Komponenten enthalten, was ein präzises Routing innerhalb komplexer Organisationen ermöglicht: die Stamm-W-IdNr (verpflichtend), ein optionales Unterscheidungsmerkmal (für verschiedene Betriebsstellen) und ein optionales Sub-addressing-Suffix (für interne Abteilungen wie Einkauf oder Buchhaltung).

  • Routing: Sie ermöglicht es, komplexe interne Unternehmensstrukturen im Peppol-Netzwerk präzise abzubilden und so die Weiterleitung von E-Rechnungen an die richtige Abteilung (z. B. Einkauf, Buchhaltung) zu verbessern.

  • Status: Die Nutzung der GEBA ist völlig freiwillig und fungiert als Infrastrukturebene zur Verbesserung des Dokumentenroutings und der Interoperabilität, nicht als neue bürokratische Hürde. Sie koexistiert mit anderen Adressierungssystemen wie GLN oder Leitweg-ID.

  • Technische Integration: GEBA ist für Peppol unter dem internationalen Identifikationsschema ISO/IEC 6523 Code „0246“ registriert. Die offizielle Spezifikation wurde von KoSIT's XStandards Einkauf (XSE) im Dezember 2025 veröffentlicht und anschließend ab v9.5 (vom 23. Dez. 2025) in die Code-Liste des Peppol-Identifier-Schemas aufgenommen.

Die GEBA wird von Kommentatoren als grundlegender Baustein für künftige Entwicklungen im deutschen E-Reporting angesehen, wie etwa ein 5-Corner-Modell, das letztlich die Finanzbehörden integrieren könnte und Deutschland für strengere digitale MwSt.-Kontrollen positioniert.

Deutschlands Geschichte der E-Rechnung

Wie viele europäische Mitgliedstaaten hat Deutschland derzeit Mandate für die elektronische Rechnungsstellung im Bereich Business-to-Government (B2G) in Kraft. Alle öffentlichen Stellen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen, und alle Lieferanten öffentlicher Stellen müssen elektronische Rechnungen an ihren staatlichen Auftraggeber senden.

Das erste Anzeichen für die Absicht Deutschlands, die elektronische B2B-Rechnungsstellung vorzuschreiben, gab es am 23. Juni 2023, als die Europäische Kommission dem Land die Erlaubnis erteilte, von bestimmten Teilen der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie abzuweichen.

Deutschlands Plan steht im Einklang mit der Richtlinie VAT in the Digital Age (MwSt. im digitalen Zeitalter), die ebenfalls viele europäische Mitgliedstaaten dazu bewegt, ihre Absichten zur Regulierung der E-Rechnungsstellung anzugehen.

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Danielle Kiener

Leitender Key Account Manager, Banqup Group

Danielle hat 15 Jahre Erfahrung im Kundenbeziehungsmanagement im Bereich Rechnungsstellung und Finanzverwaltung. Derzeit arbeitet sie in Genf und unterstützt globale Kunden bei der Banqup Group, indem sie multinationalen Unternehmen hilft, ihre Prozesse zu digitalisieren. Im Laufe der Jahre war sie eng in die digitale Transformation der Rechnungsstellung involviert, einschließlich der Leitung von E-Invoicing-Initiativen in den Regionen EMEA und Asien-Pazifik für ein großes multinationales Unternehmen. Dank ihrer umfangreichen Erfahrung ist sie stets auf dem neuesten Stand der aktuellen E-Invoicing-Vorschriften und Änderungen weltweit.

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