Greece embraces the digital future with mandatory B2B e-invoicing legislation

Griechenland begrüßt die digitale Zukunft mit verpflichtender E-Invoicing-Gesetzgebung für B2B
Dieser Artikel wurde zuletzt am 16. September 2025 aktualisiert, um den neuesten kommunizierten Zeitplan für die verpflichtende B2B-E-Rechnungsstellung gemäß der Pressemitteilung der griechischen AADE widerzuspiegeln.
Griechenland macht einen großen digitalen Sprung nach vorne: Am 25. Juli 2025 hat das Griechische Parlament offiziell ein Gesetz verabschiedet, das unter anderem Bestimmungen enthält, die die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für Business-to-Business (B2B)-Transaktionen ermöglichen. Am 16. September 2025 veröffentlichte die Griechische Unabhängige Behörde für Öffentliche Einnahmen (IAPR oder AADE, Ανεξάρτητη Αρχή Δημοσίων Εσόδων, allgemein abgekürzt auf Griechisch als "ΑΑΔΕ" ) eine Pressemitteilung, in der der Zeitplan für die Umsetzung detailliert beschrieben wird. Die Umsetzung soll bereits ab Februar 2026 beginnen. Diese Änderung wird die Finanz- und Steuerberichtssysteme des Landes erheblich modernisieren, daher sollten Unternehmen genau darauf achten.
Unter dem Titel „National Customs Code and other provisions – Pension provisions", änderte das neue Gesetz (Gesetz 5222/2025, veröffentlicht in Government Gazette ΦΕΚ Α΄ 134/28.7.2025) unter anderem Artikel 14 des Gesetzes 4308/2014 die "Greek GAAP" und legt den Grundstein für ein umfassendes System der elektronischen Rechnungsstellung im Einklang mit europäischen Standards.
Über Technik hinaus: Die digitale Transformation von B2B-Transaktionen, ein Game Changer für griechische Unternehmen
Die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) in Griechenland ist mehr als nur ein technologisches Update - es handelt sich um eine systematische Transformation. Für Unternehmen in Griechenland und internationale Partner, bedeutet diese Veränderung den Beginn einer neuen Ära der digitalen Compliance, Effizienz und Transparenz.
Diese Umstellung soll den Betrieb optimieren, Verwaltungsaufgaben reduzieren und die Gesamtintegrität von Finanztransaktionen verbessern, indem Griechenland mit breiteren europäischen digitalen Initiativen in Einklang gebracht wird und seine Position in der globalen digitalen Wirtschaft stärkt.
Schauen wir uns genauer an, welche Auswirkungen dies auf Unternehmen in Griechenland und deren internationale Geschäftspartner hat.
Was ist im Fokus?
Die neue Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung gilt für eine Vielzahl von Geschäftstransaktionen für Unternehmen, die gemäß Gesetz 4308/2014 (dem "griechischen GAAP") tätig sind, insbesondere für die in den Punkten a), b) und c) des Artikels 14(1) der geänderten griechischen GAAP, genannten Fälle, d.h.:
1. Inländische B2B-Transaktionen: Dies umfasst alle Verkäufe von Waren und Dienstleistungen, die innerhalb des griechischen Hoheitsgebiets zwischen Unternehmen erfolgen, die sich an griechische Rechnungslegungsstandards halten.
2. Grenzüberschreitende Transaktionen mit Nicht-EU-Unternehmen: Die Rechnungsstellung für den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen an ausländische Unternehmen außerhalb der Europäischen Union, mit spezieller Ausnahme von Einzelhandelstransaktionen. Für diese ausländischen Empfänger außerhalb der EU bleiben alternative Austauschmechanismen akzeptabel, jedoch nur auf der Empfängerseite. Griechische Unternehmen müssen die Rechnung weiterhin elektronisch ausstellen.
3. Öffentliche Sektor Transaktionen: Dies umfasst Transaktionen im Zusammenhang mit öffentlichen Verträgen und der Abrechnung verschiedener Ausgaben an die Allgemeine Verwaltung, sofern keine anderen speziellen Bestimmungen ausdrücklich gelten.
Darüber hinaus erstreckt sich die E-Invoicing-Verpflichtung auf Transaktionen, an denen Parteien beteiligt sind, die nicht verpflichtet sind, eine Rechnung auszustellen. Sie gilt ebenfalls für Fälle, in denen eine Rechnung verweigert wird. Zudem muss in Situationen, in denen eine sogenannte "Clearance Note" erforderlich ist (σημείωμα εκκαθάρισης), eine solche erstellt werden.
Im Wesentlichen müssen alle Rechnungen im vorgeschriebenen Umfang elektronisch ausgestellt werden - Papier oder PDFs sind nicht zulässig - und hierbei dem Europäischen E-Rechnungsstandard (EN) entsprechen.
Es ist wichtig zu wissen, dass Unternehmen über den vorgeschriebenen Rahmen hinaus die Möglichkeit haben, die E-Rechnungsstellung freiwillig für eine breitere Palette von Transaktionen zu übernehmen, um ihre Vorteile zur Steigerung von Effizienz und Transparenz in ihren Geschäftstätigkeiten zu nutzen.
Die E-Rechnungsinfrastruktur Griechenlands
Für die in Artikel 14(1) aufgeführten Transaktionen, wie oben beschrieben, muss die Authentizität und Integrität der elektronischen E-Rechnungen ausschließlich über einen der beiden genehmigten Kanäle sichergestellt werden:
Zertifizierte E-Rechnungsanbieter (Υπηρεσίες Παρόχων Ηλεκτρονικής Έκδοσης Στοιχείων, kurz Υ.ΠΑ.Η.Ε.Σ.) oder
IAPR (Unabhängige Behörde für Öffentliche Einnahmen) - Ανεξάρτητη Αρχή Δημοσίων Εσόδων (ΑΑΔΕ) - die Griechische Steuerbehörde stellt über eigene Anwendungen die Ausstellung und Übertragung elektronischer Rechnungen sicher. Dazu gehören die kostenlose Timologio-Anwendung und die kostenlose myDATAapp für mobile Geräte, die eine äquivalente Lösung bieten und ohne Kosten die Ausstellung von elektronischen Rechnungen im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen abdecken.
Für E-Rechnungen, die außerhalb des oben genannten verpflichtenden Bereichs ausgestellt werden, kann die Echtheit des Ursprungs und die Integrität des Inhalts sichergestellt werden durch die gleichen zwei Kanäle oder zusätzlich eine der folgenden Methoden: eine fortgeschrittene elektronische Signatur basierend auf einem qualifizierten Zertifikat; Elektronischer Datenaustausch (EDI), der die Anforderungen der EU-Richtlinie erfüllt; oder durch Steuerelektronische Mechanismen (ΦΗΜ) (zum Beispiel zertifizierte Registrierkassen).
Der Weg nach vorne: Was kommt als Nächstes?
Das Gesetz wurde zwar bereits im Juli 2025 verabschiedet, wurde jedoch durch die AADE mit Umsetzungsdetails in einer Pressemitteilung vom 16. September 2025 konkretisiert. Entsprechend wird die verpflichtende B2B-E-Rechnungsstellung in zwei Phasen umgesetzt:
Periode A - Großunternehmen (mit Bruttoeinnahmen von mehr als 1 Million € für das Steuerjahr 2023):
2. Februar 2026: Die obligatorische Bewerbung beginnt.
Von 2. Februar bis 31. März 2026: Die elektronische Rechnungsstellung wird zusammen mit betriebswirtschaftlichen Programmen (z. B. kaufmännischen, Buchhaltungs- oder ERP-Systemen) oder einem speziellen Anmeldeformular implementiert.
Unternehmen, die dazu verpflichtet sind, müssen entweder eine Erklärung über den Beginn der elektronischen Ausstellung von Daten oder eine Nutzungserklärung der Timologio-Anwendung - AADEs kostenloses Web-Tool zur Erstellung und Übermittlung von konformen E-Rechnungen - einreichen und innerhalb dieses Quartals damit beginnen, elektronische Rechnungen auszustellen.
Periode B - andere Unternehmen:
1. Oktober 2026: Die obligatorische Bewerbung beginnt.
Vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2026: Schrittweise Anpassungsphase.
Das bedeutet, dass die rechtliche Grundlage für die verpflichtende B2B-E-Rechnungsstellung nun gemäß Gesetz 5222/2025 geschaffen wurde und die "Go-Live"-Termine sowie der gestaffelte Umsetzungsplan offiziell bekannt gegeben wurden.
In Zukunft können Unternehmen mit weiteren Vorschriften rechnen, die folgende Bereiche abdecken werden:
Rechnungsformat und -struktur
Systeminteroperabilität
Rollen und Verantwortlichkeiten von zertifizierten Anbietern
Wichtig ist, dass die Übergangsregelungen und Anreize, wie unten beschrieben, für Frühstarter weiterhin bestehen. Unternehmen, die bereits vor Inkrafttreten der Verpflichtung zertifizierte E-Rechnungslösungen nutzen, können unter Umständen von besseren Steuervergünstigungen profitieren.
Der Schritt hin zur verpflichtenden E-Rechnungsstellung ist Teil der europaweiten Initiative, um Steuersysteme zu modernisieren und den Mehrwertsteuerbetrug zu reduzieren. Für griechische Unternehmen ist dies nicht nur eine Frage der Compliance-Einhaltung, sondern auch eine strategische Chance.
Nutzen Sie die Gelegenheit: Handeln Sie jetzt und sichern Sie sich Frühbucher-Vorteile
Obwohl die verbindlichen Zeitpläne klar sind, sollten Unternehmen auch die erheblichen finanziellen Anreize für eine frühzeitige Umsetzung beachten, die einen strategischen Vorteil jenseits der reinen Einhaltung bieten. Das Gesetz sieht spezifische, zeitlich begrenzte Steuervergünstigungen für Unternehmen vor, die sich für die Einführung der E-Rechnungsstellung entscheiden, bevor sie verpflichtend wird. Auf Beschluss des Gouverneurs des AADE, Giorgos Pitsilis, werden Unternehmen, die die E-Rechnungsstellung zwei Monate früher als ihre jeweilige Frist umsetzen (d. h. bis zum 1. Dezember 2025 für Unternehmen der Periode A und bis zum 3. August 2026 für Unternehmen der Periode B), von folgenden Vorteilen profitieren:
Die volle Abschreibung sowie 100% der Kosten für technische Ausrüstung und Software sind im Jahr des Kaufs zulässig.
In den ersten 12 Monaten nach der Ausstellung ist ein Aufschlag von 100 % auf die Kosten für die Erstellung, Übermittlung und elektronische Einreichung von E-Rechnungen zulässig.
Diese Abzüge gelten für bestimmte steuerpflichtige Einkommen, mit festgelegten Prozentsätzen und Zeitrahmen, wie in den Artikeln über "φορολογικά κίνητρα" (Steuervergünstigungen) im Amtsblatt beschrieben.
Darüber hinaus profitieren Frühstarter von vielen allgemeinen geschäftlichen Vorteilen, die die E-Rechnung bietet, wie zum Beispiel:
Effizientere Abläufe mit reduziertem administrativen Aufwand und geringerer Bearbeitungszeit.
Schnellere Zahlungen und verbesserte Liquidität.
Einfachere Überprüfbarkeit und die Ausrichtung auf zukünftige EU-weite Berichtspflichten (z. B. ViDA - Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter).
Auf den Punkt gebracht
Die Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnungsstellung in Griechenland ist ein Meilenstein und wird grundlegend verändern, wie Unternehmen Rechnungen ausstellen, übermitteln und archivieren. Auch wenn die Details noch nicht vollständig bekannt sind, ist klar, dass der digitale Übergang nicht mehr optional ist.
Unternehmen, die in Griechenland tätig sind, sollten jetzt mit der Vorbereitung beginnen: Überprüfung ihrer aktuellen Rechnungssysteme, Bewertung zertifizierter Anbieter und Beratung durch Rechts- und Steuerberater.

Danielle Kiener
Leitender Key Account Manager, Banqup Group
Danielle hat 15 Jahre Erfahrung im Kundenbeziehungsmanagement im Bereich Rechnungsstellung und Finanzverwaltung. Derzeit arbeitet sie in Genf und unterstützt globale Kunden bei der Banqup Group, indem sie multinationalen Unternehmen hilft, ihre Prozesse zu digitalisieren. Im Laufe der Jahre war sie eng in die digitale Transformation der Rechnungsstellung involviert, einschließlich der Leitung von E-Invoicing-Initiativen in den Regionen EMEA und Asien-Pazifik für ein großes multinationales Unternehmen. Dank ihrer umfangreichen Erfahrung ist sie stets auf dem neuesten Stand der aktuellen E-Invoicing-Vorschriften und Änderungen weltweit.

