Verpflichtende Ankündigung für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Spanien

Die Pläne für den B2B-E-Rechnungsaustausch in Spanien haben sich seit der ursprünglichen Veröffentlichung dieses Artikels im Jahr 2022 erheblich weiterentwickelt. Während die erste Ankündigung die damals verfügbaren Informationen widerspiegelte, haben sich die aktuellen Umsetzungszeiträume und Anforderungen geändert. Es ist nun unwahrscheinlich, dass die verpflichtende E-Rechnungsstellung vor 2027 beginnen wird.
Für die neuesten und genauesten Informationen, bitte siehe Unser aktualisierter Artikel zu den E-Invoicing-Vorschriften in Spanien finden Sie hier.Dieser Artikel bietet den aktuellen Stand, einschließlich der neuesten regulatorischen Aktualisierungen und der erwarteten Zeitpläne für die Einhaltung.
Please provide the text you would like me to translate into German.
Die jüngste Ankündigung der spanischen Regierung
Am 29. September 2022 wurde das spanische Projekt "Crea y Crece" (Schaffen und Wachsen) offiziell veröffentlicht. Amtsblatt der Europäischen Union (Offizielles Staatsblatt). Im Einklang mit Trends in vielen anderen europäischen Ländern wurde in dieser Veröffentlichung Spaniens Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung im Geschäftsverkehr (B2B) detailliert dargelegt, mit dem Ziel, die Transparenz und Sichtbarkeit von Geschäftsrechnungen zu verbessern.
Gemäß Gesetz 18/2022 vom 28. September müssen alle Unternehmen die Möglichkeit haben, zu erstellen, zu senden und zu empfangen. elektronische Rechnungen (E-Rechnungen). Jedes Unternehmen muss eine Lösung implementiert haben und in der Lage sein, der spanischen Regierung spezifische Informationen zum Status jeder Rechnung bereitzustellen.
Darüber hinaus legt das Gesetz die technischen Anforderungen, Lösungen und Plattformen fest, die die Interoperabilität der E-Rechnungsstellung mit anderen Lösungen auf dem Markt gewährleisten werden.
Sure, please provide me with the text you would like me to translate into German.
Erwartete Zeitpläne und beteiligte Unternehmen
Genau wie viele Länder, die die verpflichtende E-Rechnungsstellung einführen, wird auch Spanien die Geschäftsvorschriften schrittweise umsetzen. Obwohl die genauen Termine noch nicht bestätigt sind, sind die folgenden Daten die derzeit erwarteten Zeitpläne:
Q2 2025 (ein Jahr nach der Genehmigung der regulatorischen Entwicklung) - Für jedes Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 8 Millionen Euro.
Q2 2026 (zwei Jahre nach der Genehmigung der regulatorischen Entwicklung) - Für alle verbleibenden Unternehmen.
Sure, please provide me with the text you would like me to translate into German.
Die aktuellen E-Invoicing-Anforderungen in Spanien
In Spanien gilt die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für Geschäft-zu-Regierung (B2G) -Rechnungen über 5.000 €. Diese Vorschriften bleiben bis zur behördlichen Genehmigung in Kraft.
Da die B2G-Vorschriften bereits viele spanische Unternehmen betreffen, werden die neuen, bevorstehenden Vorschriften für diejenigen Unternehmen keine größeren Störungen verursachen, die bereits an die E-Invoicing-Praktiken gewöhnt sind.
Sure, please provide me with the text you would like me to translate into German.
E-Rechnungslösungen für spanische Unternehmen
Bei der Banqup Group sind wir stolz auf unsere E-Invoicing-Lösung, die steuerkonform ist.
Unsere E-Invoicing-Lösung steht spanischen Unternehmen zur Verfügung, um elektronische Formate in beliebiger Form über jeden Kanal zu erstellen, zu senden und zu empfangen. Mit uns können Unternehmen in Spanien über 60 globale Regierungsplattformen und über 100 Interoperabilitätsnetzwerke verbinden. Darüber hinaus profitieren sie von Mehrwertdiensten wie elektronischen Zahlungen, digitalen Signaturen und automatisierten Workflows.
Entdecken Sie unsere Produkte. E-RechnungslösungHeute den Weg zur Einhaltung der bevorstehenden Vorschriften freischalten.


