Erkunden Sie die neuesten Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung, Berichterstattung und Archivierung.

Spanien

Vorschriften

E-Rechnungsanforderungen in Spanien

Die Banqup Group verfügt über eine konforme Inbound- und Outbound-Lösung. Wir verfolgen die B2B-Entwicklungen und verfügen bereits über eine Strategie, um die Konformität mit künftigen Vorschriften sicherzustellen.

Technische Anforderungen
  • Plattform - FACe

  • Format - Facturae v3.2.2 (B2G) / UBL (B2B – künftiger Standard)

  • Archivierungszeitraum - Mindestens 6 Jahre

B2G-Vorschriften
  • Erhalt - Alle öffentlichen Stellen

  • Ausstellung - Alle Lieferanten öffentlicher Stellen

B2B-Mandate
  • E-Rechnungsstellungspflicht gemäß dem Gesetz "Crea y Crece" (Gesetz zur Gründung und zum Wachstum von Unternehmen) (Königliches Dekret, veröffentlicht im offiziellen Staatsanzeiger – BOE-A-2026-7295)

  • 12 Monate nach Veröffentlichung im BOE – Gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz > 8 Mio. €

  • 24 Monate nach Veröffentlichung im BOE – Gilt für alle übrigen Unternehmen

  • Facturae wird durch UBL ersetzt (ausgerichtet an der EU-Norm EN 16931)

Echtzeit-Reporting
  • Das Reporting in Fast-Echtzeit erfolgt weiterhin über das SII (Suministro Inmediato de Información / Unmittelbare Informationsübermittlung), während die VERI*FACTU-Anforderungen ab 2027 gelten (mit verlängerten Fristen für Unternehmen und Freiberufler).

  • TicketBAI Echtzeit-Reporting im Baskenland

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