Erkunden Sie die neuesten Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung, Berichterstattung und Archivierung.
Spanien

Vorschriften
E-Rechnungsanforderungen in Spanien
Die Banqup Group verfügt über eine konforme Inbound- und Outbound-Lösung. Wir verfolgen die B2B-Entwicklungen und verfügen bereits über eine Strategie, um die Konformität mit künftigen Vorschriften sicherzustellen.
Technische Anforderungen
Plattform - FACe
Format - Facturae v3.2.2 (B2G) / UBL (B2B – künftiger Standard)
Archivierungszeitraum - Mindestens 6 Jahre
B2G-Vorschriften
Erhalt - Alle öffentlichen Stellen
Ausstellung - Alle Lieferanten öffentlicher Stellen
B2B-Mandate
E-Rechnungsstellungspflicht gemäß dem Gesetz "Crea y Crece" (Gesetz zur Gründung und zum Wachstum von Unternehmen) (Königliches Dekret, veröffentlicht im offiziellen Staatsanzeiger – BOE-A-2026-7295)
12 Monate nach Veröffentlichung im BOE – Gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz > 8 Mio. €
24 Monate nach Veröffentlichung im BOE – Gilt für alle übrigen Unternehmen
Facturae wird durch UBL ersetzt (ausgerichtet an der EU-Norm EN 16931)
Echtzeit-Reporting
Das Reporting in Fast-Echtzeit erfolgt weiterhin über das SII (Suministro Inmediato de Información / Unmittelbare Informationsübermittlung), während die VERI*FACTU-Anforderungen ab 2027 gelten (mit verlängerten Fristen für Unternehmen und Freiberufler).
TicketBAI Echtzeit-Reporting im Baskenland














