E-Invoicing im GCC: Eine Region im digitalen Wandel

Dieser Artikel wurde zuletzt am 15. Mai 2026 aktualisiert, um die jüngste Genehmigung des Entwurfs des katarischen E-Invoicing-Gesetzes und seiner Durchführungsverordnungen durch das Kabinett zu berücksichtigen.
Die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) verändert die digitale Landschaft im gesamten GCC (Golf-Kooperationsrat) rasant, angetrieben durch das Modernisierungsstreben der Region und sich weiterentwickelnde Steuervorschriften. Ein wesentlicher Aspekt dieses Wandels ist die Einführung verschiedener E-Invoicing-Compliance-Modelle. Da sich die Mehrwertsteuersysteme ständig weiterentwickeln, nutzen die Regierungen die elektronische Rechnungsstellung, um Compliance, Effizienz und Transparenz zu verbessern. Lassen Sie uns den aktuellen Stand des E-Invoicing im GCC und seine Bedeutung für Unternehmen genauer betrachten.
Saudi-Arabien: Vorreiter mit FATOORA
Saudi-Arabien hat mit seinem FATOORA-System eine Vorreiterrolle bei der elektronischen Rechnungstellung übernommen und führt einen phasenweisen Ansatz ein, der auf einem Clearance-Modell basiert – einem System, bei dem Rechnungen von der Steuerbehörde validiert werden müssen, bevor sie an den Käufer übermittelt werden können.
Nach der Einführung der Mehrwertsteuer im Jahr 2018 startete Saudi-Arabien im Dezember 2021 Phase 1: Die Generierungsphase. Diese verpflichtete Unternehmen dazu, elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format wie XML oder PDF/A-3 zu erstellen und zu speichern.
Derzeit befindet sich das Land mitten in Phase 2: Der Integrationsphase, die eine Rechnungsfreigabe (Clearance) in Echtzeit durch die Integration mit dem System der Zakat-, Steuer- und Zollbehörde (ZATCA) vorschreibt. Diese Phase wird in Wellen basierend auf dem Jahresumsatz der Unternehmen eingeführt, wobei bereits mehrere Fristen angekündigt wurden.
Während Steuerrechnungen vor dem Versand an die Kunden von der ZATCA freigegeben werden müssen, bleibt der eigentliche Rechnungsaustausch zwischen den Unternehmen unreguliert. Das bedeutet, dass Unternehmen nach Erhalt der Freigabe ihre bevorzugte Methode für den Rechnungsversand selbst wählen können.
Vereinigte Arabische Emirate: Fortschritt mit einem dezentralen Modell
Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) treiben ihr E-Invoicing-Mandat ebenfalls voran, wobei im Juli 2026 eine Pilot- bzw. freiwillige Einführungsphase beginnt. Ähnlich wie Saudi-Arabien haben die VAE im Jahr 2018 die Mehrwertsteuer eingeführt, setzen jedoch anstelle eines zentralisierten Clearance-Systems auf ein sogenanntes dezentrales „5-Ecken-Modell“.
Im Rahmen dieses Modells werden Unternehmen elektronische Rechnungen über akkreditierte Dienstleister (Accredited Service Providers, ASPs) austauschen, die für die Validierung der Rechnungen und deren Reporting an die Bundessteuerbehörde (Federal Tax Authority, FTA) verantwortlich sind. Im Gegensatz zum Pre-Clearance-Modell Saudi-Arabiens, bei dem Steuerrechnungen vor dem Versand an den Käufer validiert werden müssen, ermöglicht das System der VAE den freien Austausch von Rechnungen, sobald diese von einem akkreditierten Dienstleister validiert wurden.

Das Herzstück dieses Systems bildet Peppol PINT (Peppol International Invoice Standard), ein weltweit anerkannter Rahmen, der eine nahtlose elektronische Rechnungsstellung und den grenzüberschreitenden Handel erleichtert. Peppol gewährleistet die Interoperabilität, indem es Unternehmen ermöglicht, Rechnungen nach einem gemeinsamen Standard über ein vertrauenswürdiges Netzwerk von Dienstleistern auszutauschen.
Akkreditierung von Dienstleistern
Die VAE haben den Ministerialbeschluss Nr. 64 von 2025 erlassen, der die Kriterien für die Zulassung und die Akkreditierungsverfahren für Dienstleister festlegt. Dieser Beschluss wurde kürzlich durch den Ministerialbeschluss Nr. 56 von 2026 geändert, der das Akkreditierungsverfahren präzisiert und wesentliche Änderungen einführt.
Dienstleister müssen eine Zertifizierung über das offizielle Akkreditierungsportal (Accreditation Portal) erlangen. Zu den überarbeiteten Kriterien gehört eine neu eingeführte „Erfahrungsanforderung“, die vorschreibt, dass die angebotene E-Invoicing-Lösung seit mindestens zwei Jahren in Betrieb sein muss.
Das Akkreditierungsverfahren dient dem Schutz von Unternehmen, gewährleistet die Sicherheit und Zuverlässigkeit der elektronischen Rechnungsstellung und etabliert eine aufsichtsrechtliche Kontrolle über die Dienstleister. Nur zertifizierte Dienstleister sind berechtigt, den Austausch von E-Rechnungen abzuwickeln, was die digitale Compliance und Innovation innerhalb des Steuersystems der VAE stärkt.
Phasenweise Einführung und zukünftige Schritte
Das E-Invoicing-System der VAE wird schrittweise eingeführt, wobei der Schwerpunkt zunächst auf B2B- (Business-to-Business) und B2G-Transaktionen (Business-to-Government) liegt, gefolgt von B2C-Transaktionen (Business-to-Consumer) zu einem späteren Zeitpunkt.
Öffentliche Konsultationen zum E-Invoicing-Datenwörterbuch wurden im ersten Quartal 2025 durchgeführt, und die Akkreditierungen der ASPs haben seitdem begonnen. Es ist erwähnenswert, dass die Fristen für die phasenweise Einführung in den VAE nicht nur den tatsächlichen Start des E-Invoicings bestätigen, sondern auch eine separate Frist für Steuerzahler zur Benennung eines akkreditierten Dienstleisters (Accredited Service Provider, ASP) beinhalten. Einen detaillierten Zeitplan finden Sie in unserem speziellen Blogbeitrag: VAE bestätigen phasenweise Einführung des E-Invoicing-Mandats.
Diese Initiative ist Teil des umfassenderen „E-Billing-System“-Projekts der VAE, das darauf abzielt, die Automatisierung von Steuererklärungen zu optimieren und die Steuer-Compliance zu verbessern.
Andere GCC-Länder: Fortschritt und Pläne
Auch die anderen Länder des Golf-Kooperationsrates (GCC) treiben ihre E-Invoicing-Initiativen aktiv voran, um die Steuer-Compliance zu verbessern und Finanzprozesse zu optimieren.
Bahrain: Fortschritte auf dem Weg zur E-Invoicing-Einführung
Bahrain hat im Januar 2019 die Mehrwertsteuer (VAT) eingeführt und prüft nun Optionen zur Implementierung des E-Invoicings, um die Mehrwertsteuer-Compliance zu steigern und Steuerbetrug zu bekämpfen. Die dortige nationale Steuerbehörde (National Bureau for Revenue) führt derzeit eine öffentliche Konsultation zum vorgeschlagenen System durch und zieht voraussichtlich einen phasenweisen Ansatz in Betracht, der möglicherweise dem Modell Saudi-Arabiens ähneln wird.
Oman: Vorbereitung auf eine phasenweise E-Invoicing-Einführung
Oman, das im April 2021 die Mehrwertsteuer eingeführt hat, hat ebenfalls seine Pläne für das E-Invoicing bestätigt und Änderungen an seinen Mehrwertsteuervorschriften erlassen, um elektronische Steuerrechnungen mit einer phasenweisen Einführung aufzunehmen. Ursprünglich plante Oman, das obligatorische B2B-E-Invoicing bis Oktober 2024 einzuführen, nach einer freiwilligen Phase ab April 2024. Aufgrund des Fehlens detaillierter Design- und Systemspezifikationen wurde der verbindliche Start jedoch verschoben.
Die Steuerbehörde hat in der Zwischenzeit einen phasenweisen Ansatz bestätigt, bei dem die 100 größten Steuerzahler im August 2026 mit einem Pilotprogramm beginnen, während andere große Steuerzahler voraussichtlich ab Februar 2027 folgen werden.
Ähnlich wie die VAE wird Oman ein dezentrales 5-Ecken-Modell implementieren, bei dem nur von der omanischen Steuerbehörde (Oman Tax Authority, OTA) akkreditierte Dienstleister zugelassen sind.
Katar: Schaffung der Grundlagen für das E-Invoicing
Obwohl Katar das GCC-Mehrwertsteuer-Rahmenabkommen ratifiziert hat, hat das Land bisher noch keine Mehrwertsteuer eingeführt, macht aber dennoch Fortschritte beim E-Invoicing. Nach Ausschreibungen für rechtliche Unterstützung und die Entwicklung einer zentralen E-Invoicing-Plattform durch die katarische Steuerbehörde (Qatar General Tax Authority, GTA) hat das katarische Kabinett am 6. Mai 2026 einen vom Finanzministerium in Abstimmung mit der GTA ausgearbeiteten Entwurf eines E-Invoicing-Gesetzes und dessen Durchführungsverordnungen genehmigt. Das Regelwerk soll elektronische Rechnungen und damit verbundene Meldungen unterstützen, allerdings hat die Regierung das endgültige technische Modell, den genauen Umfang oder den Zeitplan für die Umsetzung noch nicht veröffentlicht.
Berichten zufolge zieht das Land ein Clearance-Modell für B2G- (Business-to-Government) und B2B-Rechnungen (Business-to-Business) sowie ein Meldemodell (Reporting-Modell) für B2C-Rechnungen (Business-to-Consumer) in Betracht.
Kuwait: Beobachtung der regionalen Entwicklungen
Kuwait hat trotz der Ratifizierung des Rahmenabkommens ebenfalls noch keine Mehrwertsteuer eingeführt und bisher keine spezifischen E-Invoicing-Initiativen angekündigt. Als Mitglied des GCC beobachtet das Land jedoch weiterhin die regionalen Entwicklungen im Bereich des E-Invoicings und wird eine zukünftige Einführung im Einklang mit seinen steuerpolitischen Zielen prüfen.
Diese Entwicklungen spiegeln einen breiteren Trend innerhalb des GCC hin zur digitalen Transformation und einer verbesserten Steuer-Compliance durch die Einführung von E-Invoicing-Systemen wider.
Regionale Trends und Herausforderungen
Es zeichnen sich mehrere regionale Trends ab. Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen der Einführung der Mehrwertsteuer und E-Invoicing-Mandaten, wobei die Echtzeit-Meldung und die Integration in die Systeme der Steuerbehörden eine zentrale Rolle spielen. Interoperabilität und Standardisierung sowie phasenweise Einführungsansätze sind ebenfalls bemerkenswerte Trends. Zudem nimmt der Einsatz von Technologien, einschließlich KI, zur Betrugsbekämpfung zu.
Zu den Herausforderungen gehören der unterschiedliche Grad der digitalen Reife von Unternehmen, der Bedarf an klaren Richtlinien und Unterstützung durch die Behörden sowie die Gewährleistung von Datensicherheit und Datenschutz. Trotz dieser Herausforderungen wird das E-Invoicing für die Geschäftstätigkeit im GCC unverzichtbar.
Die Zukunft der E-Invoicings im GCC
Die GCC-Region befindet sich eindeutig auf dem Weg zur Digitalisierung von Steuerprozessen durch E-Invoicing. Da die Länder ihre Systeme implementieren und verfeinern, müssen Unternehmen informiert bleiben und sich an die veränderte Landschaft anpassen. Banqup verfolgt diese Entwicklungen aufmerksam und arbeitet daran, sicherzustellen, dass unsere Lösungen den sich entwickelnden Vorschriften im GCC entsprechen, um unsere Kunden bei der Bewältigung dieser Veränderungen zu unterstützen.
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Danielle Kiener
Leitender Key Account Manager, Banqup Group
Danielle hat 15 Jahre Erfahrung im Kundenbeziehungsmanagement im Bereich Rechnungsstellung und Finanzverwaltung. Derzeit arbeitet sie in Genf und unterstützt globale Kunden bei der Banqup Group, indem sie multinationalen Unternehmen hilft, ihre Prozesse zu digitalisieren. Im Laufe der Jahre war sie eng in die digitale Transformation der Rechnungsstellung involviert, einschließlich der Leitung von E-Invoicing-Initiativen in den Regionen EMEA und Asien-Pazifik für ein großes multinationales Unternehmen. Dank ihrer umfangreichen Erfahrung ist sie stets auf dem neuesten Stand der aktuellen E-Invoicing-Vorschriften und Änderungen weltweit.





