Verzögerung bei der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Polen

Das polnische Finanzministerium hat eine Verzögerung bei der Umsetzung seines Mandats für die elektronische Rechnungsstellung im Geschäftsverkehr (B2B) angekündigt.

Das ursprüngliche Datum vom 1. Januar 2024 wurde nun auf den 1. Juli 2024 verschoben. Die Verschiebung gibt polnischen Unternehmen weitere 6 Monate Zeit, sich darauf vorzubereiten. elektronische RechnungsstellungsvorschriftenPlease provide the text that you would like me to translate into German.

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Was sind die Gründe für die Verzögerung?

Das Finanzministerium führte viele öffentliche Konsultationen durch, um das Mandatsverständnis polnischer Unternehmen zu verstehen. Nach zahlreichen Konsultationen trafen sich das Ministerium und wichtige Unternehmen am 31. Januar 2023, um die Ergebnisse zu diskutieren.

Die Konsultationen haben zu mehreren Änderungen geführt. Die Hauptänderung besteht darin, dass Unternehmen, Buchhalter und das Ministerium für Infrastruktur weitere 6 Monate Zeit haben, um sich auf die B2B-Vorgaben vorzubereiten.

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Weitere Änderungen

Der verschobene Implementierungszeitpunkt für B2B ist nicht die einzige Änderung. Das Finanzministerium hat erklärt, dass Rechnungen von Unternehmen an Verbraucher (B2C) nicht vom nationalen System elektronischer Rechnungen Polens (KSeF) abgedeckt werden. Auch Tickets, die als Rechnungen fungieren, werden nicht abgedeckt. Und Rechnungen von Registrierkassen können erst ab dem 31. Dezember 2024 an KSeF übermittelt werden.

Unternehmen haben auch eine Möglichkeit, wenn sie ihre E-Rechnungen nicht rechtzeitig an KSeF liefern. Wenn ein Unternehmen seine Rechnung nicht an KSeF liefern kann, kann es die Rechnung offline ausstellen, muss sie dann jedoch einen Tag nach der Offline-Ausstellung an KSeF liefern.

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Die bestehenden E-Rechnungsvorschriften in Polen

Genau wie viele europäische Länder müssen die Regierungsbehörden Polens in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, ihre Rechnungen elektronisch zu versenden, bis zum 1. Juli 2024. B2G-Rechnungen müssen über diePeppolAlle Rechnungen müssen im Peppol BIS 3.0-Format archiviert werden. Die Archivierungsdauer beträgt mindestens 10 Jahre.

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Bleiben Sie über weitere Änderungen informiert.

Die Vorschriften für die E-Rechnungsstellung ändern sich täglich, daher kann es schwierig sein, alle Vorgaben im Blick zu behalten. Bei der Banqup Group stellen wir sicher, dass Sie stets die aktuellsten Informationen erhalten. Um sicherzustellen, dass Sie unsere Updates erhalten Folgen Sie uns auf LinkedIn.Bitte geben Sie einen Text ein, den ich für Sie ins Deutsche übersetzen soll.