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Polen's KSeF 2.0 - die offizielle E-Rechnungspflicht

Das Geschäft-zu-Geschäft (B2B) E-Rechnungsmandat in Polen ist seit mehreren Jahren ein heiß diskutiertes Thema, und kürzlich wurden wichtige Änderungen eingeführt. Konnten Sie mit diesen Veränderungen Schritt halten? Lassen Sie uns eine kurze Zusammenfassung dieser wichtigen Entwicklungen betrachten.

Das KSeF-Mandat Polens tritt in eine neue Ära ein.

Polens Weg zur verpflichtenden B2B-E-Rechnungsstellung war ein dynamischer Prozess, der zahlreiche Diskussionen und Verschiebungen mit sich brachte. Allerdings hat sich das Umfeld nun endgültig verändert.

Nachdem Präsident Karol Nawrocki das endgültige Gesetz unterzeichnet hatte, Nationales E-Rechnungssystem Das Mandat des (KSeF) 2.0 ist offiziell in seine nächste entscheidende Phase eingetreten. Im Folgenden werden wir einen umfassenden Überblick über die bestätigten Zeitpläne, wichtige technische und Verfahrensänderungen sowie die Anpassungsphase geben, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen vollständig auf den offiziellen Start vorbereitet ist.

KSeF 2.0: Die gesetzliche Landschaft und offizieller Start

Am 27. August 2025 wurde der Präsident von Polen, Karol Nawrocki, Unterzeichnete das endgültige Gesetz für den KSeF-Auftrag.Dies macht die zuvor diskutierten Termine offiziell, anstatt sich im Entwurfsstadium zu befinden. Seine Unterschrift signalisiert dem gesamten Markt, dass das elektronische Rechnungssystem nicht zur Diskussion steht und die Steuereinhaltung verbessern wird, indem Unternehmen verpflichtet werden, E-Rechnungen über eine zentralisierte Plattform auszustellen. KSeF (Krajowy System e-Faktur) 2.0 ist bereit zur Umsetzung. Das Haupt-Startdatum des KSeF ist der 1. Februar 2026.Bitte geben Sie einen Text ein, den ich für Sie ins Deutsche übersetzen soll.

Neueste Schlüsseländerungen und Updates für KSeF 2.0

Lassen Sie uns in die Details dieser bedeutenden Überarbeitungen eintauchen, die alles von technischen Anpassungen über Prozessverbesserungen bis hin zu Anpassungszeiträumen abdecken.

Technische Umgebungsupdates

Die initiale KSeF 1.0 TEST-Umgebung wurde am 1. September 2025 deaktiviert. Um Unternehmen und Softwareanbieter auf den obligatorischen Rollout vorzubereiten, wird das Finanzministerium öffnen. KSeF 2.0 Testen in zwei Phasen: Die offene API-Testphase beginnt am 30. September 2025, und die Integration mit der Vorproduktionsumgebung (DEMO) wird möglich sein ab 15. Oktober 2025Bitte geben Sie einen Text ein, den ich für Sie ins Deutsche übersetzen soll.

Verglichen mit dem früheren 1.0 Testsystem, KSeF 2.0 führt eine stabilere Infrastruktur und aktualisierte API-Endpunkte ein. Um das neue FA(3) Rechnungsschema und die Validierungsregeln widerzuspiegeln (siehe unten). Fehlermeldungen und Statuscodes wurden standardisiert, was die Fehlersuche erleichtern sollte. Wichtig ist, dass KSeF-Zertifikate, die ab dem 1. Februar 2026 für den Live-Betrieb erforderlich sind, abrufbar sein werden. 1. November 2025, um den Benutzern mehrere Monate Zeit zu geben, um ihre Software und Benutzerkonten zu konfigurieren.

Diese Updates sollen Unternehmen und ihren ERP-Anbietern ein reibungsloseres Testen ermöglichen und dazu beitragen, last-minute Integrationsprobleme zu reduzieren, sobald die verpflichtende Nutzung beginnt.

Rechnungsstruktur- und Prozessverbesserungen

Wie bereits kurz erwähnt, wird der Übergang von der polnischen FA(2)- zur FA(3)-Rechnungsstruktur auf Prozessebene erhebliche Veränderungen mit sich bringen. Diese Aktualisierungen sind das direkte Ergebnis des Feedbacks, das von Wirtschaftsprüfern, Buchhaltern, Steuerzahlern und Softwareanbietern gesammelt wurde.

Wichtige Verbesserungen umfassen:

  • Strukturierte Anhänge: KSeF FA(3) wird nun die Einbindung von strukturierten Anhängen als Teil der E-Rechnung ermöglichen, wie z.B. Verträge, Lieferscheine, Reklamationen, usw.

  • Erweiterte Mehrwertsteuersätze: Die Liste der Mehrwertsteuersätze wurde um die Hinzufügung neuer Klassifikationscodes erweitert.

Eine weitere wichtige Neuerung ist der "Offline24"-Modus. Diese neue Regelung ermöglicht es, Rechnungen auszustellen, wenn keine Echtzeitverbindung zum KSeF besteht, und sie später an den KSeF zu übermitteln. Die entscheidende Bedingung ist, dass diese Rechnungen spätestens bis zum Ende des nächsten Tages hochgeladen werden müssen, um ihre Identifikationsnummer zu erhalten.

Eingewöhnungszeit und Straferlass

Um Unternehmen bei diesem Übergang weiter zu unterstützen, wurden wichtige Bestimmungen zur Anpassung und zur Erleichterung von Strafen eingeführt. Zum Beispiel wurde die Verpflichtung, die KSeF-Rechnungsnummer bei Bankzahlungen anzugeben, bis zum 1. Januar 2027 verschoben, um Unternehmen mehr Zeit zu geben, ihre Zahlungs- und Buchhaltungsprozesse anzupassen.

Darüber hinaus wurde die Frist ohne Strafen für die Nichteinhaltung des KSeF offiziell bis Ende 2026 verlängert, um einen reibungsloseren Übergang zur neuen Art der Berichterstattung und E-Rechnungszustellung zu gewährleisten.

Diese Maßnahmen unterstreichen das Engagement, einen reibungslosen Übergang zu KSeF 2.0 zu erleichtern, bevor die gestaffelten Einführungszeiträume beginnen.

Warum es immer noch sinnvoll ist, frühzeitig zu adoptieren

Obwohl die verlängerte Anpassungsfrist und die Straferlassmöglichkeit Flexibilität bieten, ist es wichtig zu beachten, dass die Verzögerung der Umsetzung des KSeF dennoch Risiken birgt und bedeutet, dass man bedeutende Vorteile verpasst. Das Fehlen formaler Strafen im Jahr 2026 bedeutet nicht, dass eine Verschiebung völlig risikofrei ist, insbesondere im Hinblick auf die Umsatzsteuerkonformität und die Einkommensteuerdokumentation.

Einer der Kernzwecke von KSeF ist die Schaffung eines sicheren, standardisierten Rechnungslegungsrahmens, der sowohl für Lieferanten als auch für Käufer eine zuverlässige digitale Prüfspur bietet. Dies ist entscheidend, um die Sorgfaltspflicht gemäß polnischem Mehrwertsteuergesetz nachzuweisen. Während Käufer derzeit die Mehrwertsteuer von Nicht-KSeF-Rechnungen während der Schonfrist abziehen können, fehlt es diesen Rechnungen an der schützenden digitalen Infrastruktur von KSeF. Dies könnte zu einer höheren Beweislast für Käufer während Prüfungen führen, was möglicherweise zu Verzögerungen bei der Mehrwertsteuererstattung oder zusätzlicher Dokumentation führt. Folglich könnten Unternehmen, die die Implementierung von KSeF verzögern, reputative und praktische Risiken eingehen, da Kunden die Sicherheit und rechtliche Absicherung von Nicht-KSeF-Rechnungen in Frage stellen könnten.

Umgekehrt bietet die frühzeitige Übernahme klare Vorteile:

  • Erhöhte Sicherheit und Einhaltung von Vorschriften: Durch die Ausstellung von Rechnungen über KSeF ab Februar oder April 2026 (je nach Steuerpflichtkategorie oder Mandatsphase Ihres Unternehmens) bieten Unternehmen ihren Kunden eine sicherere Dokumentenspur, reduzieren das Risiko von Herausforderungen bei der Mehrwertsteuerabzugsfähigkeit und zeigen einen proaktiven Ansatz zur Einhaltung von Vorschriften.

  • Betriebliche Vorteile: Einer der wichtigsten operativen Vorteile von KSeF besteht darin, dass es die Rechnungsstellung für Unternehmen optimieren kann, indem der Bedarf an Papierunterlagen minimiert wird und eine einheitliche Rechnungsform und -inhalt gewährleistet werden. Dies kann zu einer schnelleren Umsatzsteuerverarbeitung, weniger Verwaltungsfehlern und einem geringeren Prüfungsrisiko im Laufe der Zeit führen.

Daher könnten Verzögerungen bei der Umsetzung Ihres KSeF zwar keine kurzfristigen Strafen nach sich ziehen, dennoch könnten dadurch tatsächliche geschäftliche Nachteile in Bezug auf Steuerrisiken und Kundenbeziehungen entstehen. Eine frühzeitige Einführung positioniert Unternehmen für reibungslosere Abläufe und eine stärkere Einhaltung von Vorschriften.

Stufenweises Rollout: Verständnis der Umsetzungszeiträume des KSeF

Die gestaffelten Einführungsdaten für die verpflichtende E-Rechnungsstellung wurden erneut bestätigt und bleiben im Einklang mit den Zeitplänen, die nach der Verzögerung im April 2024 angekündigt wurden:

  • 1. Februar 2026:
    Verpflichtend für alle. Großunternehmen (2024 Umsatz übersteigt 200 Millionen PLN oder ca. 47 Millionen Euro zum aktuellen Wechselkurs).

  • 1. April 2026:
    Verpflichtend für alle. alle anderen Unternehmen Mit Ausnahme der kleinsten Mikrounternehmer auf das Jahr 2027 verschoben.

  • 1. Januar 2027:
    Mandatory for Kleinunternehmer mit monatlichen Verkäufen unter 10.000 PLNoder ca. 2.350 €. Diese spätere Frist, die in den jüngsten gesetzlichen Aktualisierungen klargestellt wurde, spiegelt die zusätzliche Flexibilität wider, die den kleinsten Unternehmen gewährt wird, um sie von der breiteren Gruppe zu unterscheiden, die ab April 2026 vorgeschrieben ist.

Vorausschauend.

Um diese bedeutenden Veränderungen erfolgreich zu bewältigen, müssen Unternehmen priorisieren, das KSeF 2.0-Mandat und seine Auswirkungen zu verstehen. Obwohl die Anpassungsfrist und die Straferlassmöglichkeiten Flexibilität bieten, bringt die frühzeitige Einführung des neuen Systems klare Vorteile in Bezug auf die Einhaltung, operationale Effizienz und Kundenbeziehungen. Wenn Sie weitere Anleitung wünschen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen vollständig auf das E-Invoicing-Mandat Polens vorbereitet ist, zögern Sie nicht. Kontaktiere uns.Bitte geben Sie einen Text ein, den ich für Sie übersetzen soll.

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Andres Lilleste

Cluster-Leiter - Compliance bei der Banqup-Gruppe

Andres Lilleste verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in E-Services und E-Invoicing-Lösungen, spezialisiert auf Rechnungsworkflow, E-Archivierung, B2C-, B2B- und B2G-E-Invoicing. Er hat verschiedene Schlüsselpositionen bei der Banqup Group innegehabt und ist derzeit als Cluster Lead - Compliance tätig, wobei er sich auf E-Invoicing-Regeln, Steuerkonformität und andere regulatorische Standards konzentriert. Andres leitet auch die estnische ITL Real-Time Economy und die E-Invoice-Arbeitsgruppe. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung im Produktmanagement und in der Beratung von Kunden in ganz Europa.