Hat die französische E‑Rechnungsverpflichtung direkte Auswirkungen auf belgische Unternehmen?
Nein. Belgischen Unternehmen unterliegen nicht dem French e-invoicing mandate. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, eine Plateforme Agrééezu wählen, E‑Rechnungen zu versenden oder E‑Reporting an die französischen Steuerbehörden zu übermitteln. Dies ist französische Gesetzgebung, die ausschließlich für in Frankreich umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen gilt.
Die Schlussfolgerung ist eindeutig: Als belgische Unternehmer werden Ihre Mandanten keine direkten Auswirkungen der französischen Verpflichtung spüren, unabhängig davon, ob sie französische Kunden beliefern oder bei französischen Lieferanten einkaufen. Hat Ihr Mandant jedoch eine französische Einheit oder eine französische Umsatzsteuernummer, muss er selbstverständlich die französische E‑Rechnungsverpflichtung und deren Anforderungen erfüllen.
Worum geht es bei der französischen E‑Rechnungsverpflichtung?
Verpflichtende E‑Rechnungsstellung für alle inländischen B2B‑Transaktionen zwischen französischen Unternehmen, gemäß einem gestaffelten Zeitplan.
Verpflichtendes E‑ReportingFür Transaktionen mit ausländischen (z. B. belgischen) Unternehmen oder ausländischen (z. B. belgischen) B2C‑Kunden muss das französische Unternehmen die Daten digital an die Behörden melden. Die Verantwortung für diese Meldung liegt vollständig beim französischen Unternehmen.
Französische Unternehmen tauschen Rechnungen über von der Regierung akkreditierte Privatplattformen aus: die Plateformes Agréées (PA).
Peppol‑Anbindung: Französische PAs sind mit dem Peppol‑Netzwerk verbunden. Das bedeutet, dass belgische Unternehmer bereits jetzt E‑Rechnungen über Peppol an französische Einheiten senden können, was den Prozess vereinfacht.
Das zentrale Verzeichnis, PPF (Portail Public de Facturation), fungiert als fiskalische Datendrehscheibe für die DGFiP (französische Steuerbehörde).
Der gestaffelte Zeitplan in Frankreich
1. September 2026: Alle Unternehmen müssen elektronische Rechnungen empfangen können; Großunternehmen und mittelgroße Unternehmen müssen mit dem Versand beginnen.
1. September 2027: KMU und Kleinstunternehmen müssen mit dem Versand elektronischer Rechnungen beginnen.
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Situation 1: Ihr Mandant verkauft an ein französisches Unternehmen
Der Versand einer PDF‑Rechnung an einen französischen Kunden bleibt zu 100 % legal und konform. Dies ist problemlos über Banqup/Billtobox möglich.
Der Peppol‑Vorteil: Da französische Unternehmen ebenfalls auf Peppol registriert sein werden, können Sie mit Banqup konforme E‑Rechnungen über das Peppol‑Netzwerk an Ihre französischen Kunden senden. Dies ist der einfachste Weg, um sicherzustellen, dass sie Ihre Rechnung in ihrem bevorzugten Format erhalten.
Belgische Unternehmen sind nicht verpflichtet, sich mit einer Plateforme Agréée zu verbinden oder E‑Reporting durchzuführen.
Die administrative Last des E‑Reportings liegt vollständig beim französischen Kunden: Er muss die erhaltene Rechnung selbst an die DGFiP melden.
Französische Kunden können strukturierte Rechnungen (Factur‑X oder UBL) anfordern, um diese manuelle Last zu verringern, aber dies ist eine kommerzielle Anfrage, keine gesetzliche Verpflichtung. Die Verpflichtung und die damit verbundene administrative Last liegen beim französischen Kunden, nicht beim belgischen Lieferanten.
Situation 2: Ihr Mandant kauft bei einem französischen Unternehmen
Der Empfang ist einfach: Als Banqup‑Nutzer sind Sie automatisch über Peppol erreichbar. Das bedeutet, dass französische Lieferanten, die eine Plattform wie jefacture.com nutzen, Ihre Rechnung über das Peppol‑Netzwerk einfach direkt an Ihr Banqup‑Konto senden können.
Der französische Lieferant ist verpflichtet, seine Rechnungen über eine Plateforme Agrééezu melden, kann jedoch weiterhin eine PDF per E‑Mail an seinen belgischen Kunden senden, sofern der Lieferant eine Plattform mit einer Hybridlösung verwendet (zum Beispiel: jefacture.com).
Belgische Unternehmen sind nicht verpflichtet, Factur‑X zu empfangen.
Einige französische Lieferanten, die nicht mit einer Hybridplattform arbeiten, könnten Druck auf ihre belgischen Kunden ausüben, damit diese Factur‑X empfangen können. Dies ist jedoch nicht verpflichtend; Ihr Mandant ist nicht verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen.
Erlebt Ihr Mandant Druck von einem französischen Lieferanten? Dann kann er dem Lieferanten vorschlagen, jefacture.comzu nutzen – die Lösung von Banqups Partner ECMA für den französischen Markt, die einen hybriden Ansatz bietet und daher eine PDF‑Rechnung per E‑Mail versenden kann.
Strukturierte Formate
Format | Merkmale |
Factur-X (Standard u. a. in FR) | Hybrid: lesbare PDF + eingebettetes XML |
UBL 3.0 (Standard u. a. in BE) | Internationaler XML‑Standard, Peppol‑kompatibel |
UN/CEFACT CII | Globaler branchenübergreifender XML‑Standard |
Die französische Verpflichtung hat keine direkten Auswirkungen auf belgische Unternehmer. Der Versand von PDFs an französische Kunden bleibt über Banqup/Billtobox einfach. Der Empfang von PDFs französischer Lieferanten bleibt ebenfalls möglich, sofern die französische Partei eine Plattform mit Hybridlösung verwendet.
Die wichtigste Botschaft für Ihre Mandanten: Lassen Sie sich von französischen Partnern nicht dazu drängen, strukturierte Formate zu verwenden. Dies ist keine Verpflichtung. Wenn Ihr Mandant Druck von einem französischen Lieferanten erlebt, der keine Hybridplattform nutzt, schlagen Sie jefacture.comvor, das Rechnungen sowohl in strukturierten Formaten als auch als PDF versenden kann.
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