Erkunden Sie die neuesten Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung, Berichterstattung und Archivierung.
Griechenland

Vorschriften
E-Rechnungsanforderungen in Griechenland
Technische Anforderungen
Plattform: myDATA (Zentrales Portal) / KE.D. (Interoperabilitätszentrum für B2G).
Format: EN 16931-1-konform.
B2G: Peppol BIS 3.0 (mit griechischem CIUS).
B2B: Strukturierte Formate (UBL 2.1 oder CII) über zertifizierte Anbieter oder die „timologio“-App.
Aufbewahrungsfrist: mindestens 10 Jahre.
B2G-Vorschriften
Status: Nach schrittweiser Einführung ab September 2025 verpflichtend für alle öffentlichen Aufträge über 2.500 €.
B2B-Mandate
Phase A – 2. März 2026: Verpflichtende Ausstellung für „Großunternehmen“ (Unternehmen mit Umsätzen 2023 > 1 Mio. €); Übergangsfrist bis 3. Mai 2026.
Phase B – 1. Oktober 2026: Verpflichtende Ausstellung für alle übrigen Unternehmen; Übergangsfrist bis 31. Oktober 2026.
E-Meldewesen und E-Buchführungspflicht (myDATA)
Mandat: Alle griechischen Unternehmen müssen „Synopsis“-Daten (zusammengefasste Datensätze) sämtlicher Einnahmen und Ausgaben an die myDATA-Plattform übermitteln.





