Compliance und Vorschriften
Estland bringt die E-Rechnungsstellung auf die nächste Stufe.

Verpflichtende E-Rechnungsstellung für B2B in Sicht
Estland, ein Vorreiter in der E-Government, hat einen weiteren Schritt in seiner digitalen Transformation unternommen, indem es sein Rechnungswesen-Gesetz geändert hat. B2G E-Rechnungsstellung ist in Estland bereits seit dem 1. Juli 2019 verpflichtend, aber ab dem 1. Juli 2025 können auch B2B E-Rechnungen vom Empfänger verlangt werden.
Vereinfachung von B2B-Transaktionen
Das neue Rechnungswesen-Gesetz vereinfacht den Prozess für B2B-Transaktionen und besagt ausdrücklich, dass der Lieferant bereit sein sollte, E-Rechnungen zu senden, wenn der Empfänger diese anfordert. Allerdings werden anfänglich keine Strafen verhängt, wenn der Lieferant nicht in der Lage ist, oder nicht bereit ist, der Anfrage des Kunden nachzukommen, obwohl dies zu belasteten Geschäftsbeziehungen führen kann. Die zweite Änderung im neuen Rechnungswesen-Gesetz betrifft das Format der E-Rechnung. Ab dem 1. Juli 2025 werden nur noch. EN 16931 (die europäische Norm) Die lokale estnische E-Rechnungsstandards EVS 923 wird weiterhin unterstützt und auf Legacy-Plattformen verwendet, aber für zukünftige Entwicklungen und öffentliche Ausschreibungen wird EN 16931 das primäre Format sein.
Das estnische E-Rechnungssystem ist darauf ausgelegt, einfach und benutzerfreundlich zu sein. Unternehmen können E-Rechnungen auf verschiedene Weisen senden und empfangen, darunter das lokale E-Rechnungs-Roaming-Netzwerk, das von vielen Unternehmen bevorzugt wird, aber auch die Peppol-Zustellung oder die Zustellung über Webanwendungen wie Banqup's Banqup.
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Erwartete zukünftige Änderungen bei der Mandats- und Umsatzsteuermeldung
Darüber hinaus hat die estnische Regierung Pläne bekannt gegeben, ab 2027 einen Auftrag für B2B-E-Rechnungsstellung zu veröffentlichen. Gleichzeitig beabsichtigt die Regierung, das Mehrwertsteuergesetz zu ändern, so dass alle mehrwertsteuerbezogenen Transaktionen dem Steueramt gemeldet werden müssen. Heute sind Lieferanten nur verpflichtet, detaillierte Rechnungsdaten zu melden, wenn der Gesamtbetrag, der in einem Monat an einen bestimmten Kunden in Rechnung gestellt wird, über 1.000 € liegt. Für Gesamtkundenabrechnungen unter diesem Betrag müssen nur Summen gemeldet werden. Die vorgeschlagene Änderung würde diese 1.000 €-Grenze beseitigen. Die Umsetzung dieser Änderungen wäre ein wichtiger Schritt hin zu ViDA's digitale Berichtspflicht Auf dem heimischen Markt. Der neue Vorschlag wird öffentlich diskutiert und die nächsten Entscheidungen werden Ende des ersten Quartals 2025 getroffen.
Die estnische Regierung ist zuversichtlich, dass das neue E-Rechnungssystem dazu beitragen wird, die Wirtschaft des Landes zu stärken, die Mehrwertsteuerlücke weiter zu verringern und das Land im globalen Markt wettbewerbsfähiger zu machen.
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Andere Länder, die empfängerorientierte E-Rechnungen übernehmen
Weltweit hat die Einführung von E-Rechnungen Fahrt aufgenommen, wobei mehrere andere Länder ähnliche Ansätze in Betracht ziehen oder bereits umgesetzt haben, die Käufern das Recht einräumen, von ihren Lieferanten elektronische Rechnungen anzufordern.
Finnland:
Seit dem 1. April 2020 schreibt Finnland vor, dass E-Rechnungen dem europäischen Standard für E-Rechnungsstellung (EN 16931) entsprechen müssen, wenn der Rechnungsempfänger (ob eine öffentliche Verwaltung oder ein privates Unternehmen) dies verlangt. Das bedeutet, dass Lieferanten E-Rechnungen in einem strukturierten Format gemäß dem Standard ausstellen müssen, um Interoperabilität und Konformität sicherzustellen.
Australien:
Australien arbeitet am Business e-Invoicing Right (BER), das es Unternehmen ermöglichen würde, von ihren Lieferanten und Kunden die Verwendung von E-Invoicing über das Peppol-Netzwerk zu verlangen. Ursprünglich sollten große Unternehmen bis Juli 2023, mittelgroße Unternehmen bis 2024 und kleine Unternehmen bis 2025 konform sein, jedoch steht die Initiative noch ausstehend zur formellen Genehmigung. Sobald der BER umgesetzt wird, werden alle Unternehmen Peppol-fähig sein müssen. Während der Rahmen noch überprüft wird, zielt die Initiative darauf ab, die E-Invoicing-Adoption zu steigern, Geschäftsprozesse zu verbessern und sich mit Nachhaltigkeitszielen zu vereinbaren.
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Weltweite Trends:
Eine wachsende Anzahl von Ländern führt E-Invoicing-Vorschriften ein, um die Steuerkonformität zu verbessern und Betrug zu reduzieren. Bis 2024 haben weltweit 55 Länder E-Invoicing-Vorschriften eingeführt oder erwägen deren Einführung, einschließlich spezifischer Standards und Echtzeitberichterstattung an Steuerbehörden.
Es ist wichtig zu beachten, dass während viele Länder auf die verpflichtende E-Rechnungsstellung zusteuern, die spezifischen Rechte der Käufer, von den Lieferanten E-Rechnungen zu verlangen, unterschiedlich sind. In einigen Rechtsgebieten werden solche Rechte ausdrücklich gewährt, während in anderen die Einführung der E-Rechnungsstellung eher vom Lieferanten ausgeht.
Bei Betrachtung dieser anderen Initiativen signalisiert der Ansatz der estnischen Regierung eine mögliche Verschiebung hin zur Stärkung von Unternehmen, um die Nachfrage nach E-Rechnungen zu fördern, was in Zukunft ein verbreiteteres Modell werden könnte.





