Compliance und Vorschriften

Irlands digitale Uhr tickt – B2B-E-Rechnungsstellung am Horizont

Dieser Artikel wurde zuletzt am 12. Februar 2026 aktualisiert, um die Veröffentlichung der Kriterien der Revenue für „Großunternehmen“ in Phase Eins zu berücksichtigen.

Der lang erwartete Übergang zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung im Business-to-Business-(B2B)-Bereich in Irland wurde formell bestätigt durch den irischen Finanzminister, Michael McGrath, als Teil der Haushaltsankündigung 2026 am 8 Oktober 2025 bestätigt. Diese Initiative, die von der Einnahmenkommissionäre stellt einen bedeutenden Schritt bei der Modernisierung der Mehrwertsteuerverwaltung und der Steuerberichterstattung des Landes dar. Bislang war Irland eines der wenigen EU-Mitgliedstaaten, das die verpflichtende E-Rechnungsstellung noch nicht eingeführt oder umgesetzt hat, obwohl die freiwillige Business-to-Government-(B2G)-E-Rechnungsstellung bereits besteht.

Das neue System wurde entwickelt, um Irland an die breitere europäische Agenda anzugleichen, die von der Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) Initiative, die grenzüberschreitende innergemeinschaftliche E-Rechnungsstellung und E-Berichterstattung (bekannt als Digital Reporting Requirement oder DRR) in der gesamten EU bis Juli 2030 vorschreibt.

Der Weg zur Modernisierung: Ein kollaborativer Ansatz

Irlands Übergang zur verpflichtenden B2B-E-Rechnungsstellung war ein beratender Prozess. Die erste Einbindung durch die Steuerbehörde begann im Oktober 2023 mit einer Öffentlichen Konsultation zur Modernisierung der Mehrwertsteuerverwaltung. Die im Juni 2024 veröffentlichten Ergebnisse enthielten ausführliches Feedback von Unternehmen, Steuerpraktikern, Softwareanbietern und anderen Interessengruppen.

Diese Erkenntnisse waren entscheidend für die Gestaltung der Entwicklung und Umsetzung dieser Reformen. Während die Befragten vor allem die Compliance-Effizienz und die Effizienzvorteile der digitalen Berichterstattung unterstützten, betonten sie zugleich die Bedeutung klarer Richtlinien, ausreichender Vorbereitungszeit und einer verlässlichen Unterstützung für Unternehmen - insbesondere für kleinere Betriebe - während der Umstellungsphase.

Das Finanzamt hat seine Verpflichtung bekräftigt, die Zusammenarbeit mit allen Interessengruppen zu intensivieren, um sicherzustellen, dass die neuen Systeme mit praktischen Umsetzungserwägungen im Mittelpunkt konzipiert werden. Außerdem werden über die etablierten Kanäle umfassende Informationen und regelmäßige Updates bereitgestellt. Dieser kooperative Ansatz unterstreicht das Verständnis des Finanzamts, dass eine erfolgreiche Modernisierung der Mehrwertsteuer eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit der Geschäftswelt erfordert.

Wichtige Zeitpläne und der Peppol-Rahmen

Das Mandat führt Irland von seinem derzeitigen freiwilligen B2G und B2B-E-Rechnungssystem zu einer strukturierten Echtzeit-Meldeumgebung.

Bestätigter technischer Rahmen: Peppol ist verpflichtend

Der offizielle Ansatz bestätigt die Verwendung eines gut etablierten Standards: Das neue System wird das PEPPOL-Framework verpflichtend vorschreiben (bereits für B2G-E-Rechnungsstellung verwendet) für den elektronischen Dokumentenaustausch. E-Rechnungsstrukturen müssen der Europäische Norm EN 16931 entsprechen und strukturierte Datenformate verwenden, die eine automatische Verarbeitung ermöglichen und einfache PDFs per E-Mail abschaffen.

Der Zeitplan für die Einführung in drei Phasen

Die Umsetzung des inländischen B2B-Mandats soll in drei klar abgegrenzten Phasen erfolgen, die bis zur ViDA-Frist der EU führen:

  1. Phase 1 – November 2028: Verpflichtende E-Rechnungsstellung und Echtzeitberichterstattung beginnen für Mehrwertsteuerpflichtige Großunternehmen beteiligt an inländischen B2B-Transaktionen. Ab dem 10. Februar 2026 hat die Revenue bestätigt, dass ein Unternehmen für Phase Eins als Großunternehmen gilt, wenn es sich um ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen handelt, dessen Steuerangelegenheiten von der Abteilung für Großunternehmen (Large Corporates Division) der Revenue verwaltet werden und das in Irland gegründet ist oder dort eine feste Betriebsstätte unterhält. Entscheidend, alle Unternehmen müssen bis zu diesem Datum strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Diese Phase wird sich hauptsächlich auf eine kleine Anzahl von Unternehmen die gut positioniert sind, sich an digitale Veränderungen anzupassen, und häufig bereits über internationale Erfahrung mit ähnlichen Systemen verfügen.

  2. Phase 2 – November 2029: Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung und Echtzeitberichterstattung wird ausgeweitet auf alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, die am grenzüberschreitenden EU-B2B-Handel beteiligt sind (für inländische B2B-Transaktionen), insbesondere diejenigen, die von 0 % MwSt.-Regelungen für einen solchen Handel profitieren.

  3. Phase 3 – Juli 2030: Vollständige Umsetzung der ViDA-Anforderungen für alle grenzüberschreitenden EU-B2B-Transaktionen in allen Mitgliedstaaten. Irische Unternehmen, die bereits unter dem nationalen System tätig sind, werden übergehen, um diese EU-Verpflichtungen zu erfüllen.

Revenue hat klargestellt, dass selbst Unternehmen, die in den früheren Phasen noch nicht zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet sind, in der Lage sein müssen, sie zu erhalten im erforderlichen strukturierten elektronischen Format.

The three-phase rollout timeline

Maßnahmen für irische Unternehmen: Konzentration auf strategische Vorbereitung

Der Übergang zu einem Echtzeit-, transaktionsbasierten Meldesystem ist nicht nur ein technisches Upgrade; er ist ein grundlegender Wandel in der Compliance und der Geschäftsstrategie. Angesichts des stufenweisen Ansatzes, der von den Revenue Commissioners angekündigt wurde, besteht die wichtigste Maßnahme für irische Unternehmen jetzt darin, strategische Bereitschaft und Planung, nicht die sofortige Systembereitstellung.

Unternehmen sollten Priorität einräumen:

  • Verständnis der technischen Grundlage: Machen Sie Ihre Finanz-, Steuer- und IT-Teams mit dem neuen Kernstandard vertraut. Das Mandat weist eindeutig auf die PEPPOL-Rahmenwerk und Einhaltung der EN 16931 Standard für den strukturierten Datenaustausch. Das Verständnis dieser Protokolle ist der erste Schritt zur Bewertung zukünftiger konformer Lösungen.

  • Daten- und Prozessabbildung: Nehmen Sie sich jetzt die Zeit, Ihre aktuellen Prozesse in der Kreditorenbuchhaltung (Accounts Payable, AP) und Debitorenbuchhaltung (Accounts Receivable, AR) zu erfassen. Identifizieren Sie, an welchen Stellen Papier und unstrukturierte Daten (wie PDFs) derzeit in Ihr System ein- und ausfließen. Eine saubere Datenbasis und schlanke interne Prozesse sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Einführung künftiger E-Invoicing-Lösungen und gewährleisten maximale Effizienz, wenn der Zeitpunkt für die Integration gekommen ist.

  • Bewertung grenzüberschreitender Auswirkungen: Wenn Ihr Unternehmen mit anderen EU-Ländern Handel treibt, denken Sie daran, dass der ViDA grenzüberschreitendes Mandat (Juli 2030) ist ebenfalls eine feste Frist. Die Angleichung Ihrer inländischen Vorbereitung an grenzüberschreitende Anforderungen wird Ihre Lieferkette schützen und eine zukünftige Doppelung von Aufwand verhindern.

Indem sie sich auf diese vorbereitenden Schritte konzentrieren, können Unternehmen diese regulatorische Verpflichtung in eine strategische Chance für eine tiefgreifendere digitale Transformation verwandeln und sicherstellen, dass sie gut positioniert sind, sobald akkreditierte Lösungen auf dem irischen Markt verfügbar werden.

Die Website des irischen Finanzamts wird weitere ausführliche Hinweise bereitstellen, aber die grundlegende Botschaft ist klar: Die Zeit für die Vorbereitung ist jetzt.

Überwachung der sich entwickelnden Landschaft

Als führender Experte für globale E‑Invoicing-Compliance und digitale Transformation beobachten wir die von den Irish Revenue Commissioners veröffentlichten technischen Spezifikationen und detaillierten Gesetzgebungsphasen sehr genau. Die genauen betrieblichen Anforderungen für die B2B-Pflicht befinden sich noch in der Entwicklung.

In ihrer Pressemitteilung vom 10. Februar 2026 bekräftigen die Revenue Commissioners zudem ihr Engagement, Unternehmen während der gesamten Übergangsphase umfassend zu unterstützen, und bestätigen, dass sie in Kürze Schreiben an die betroffenen Großunternehmen versenden werden. Anfragen an die Revenue zu ViDA und zur Mehrwertsteuer-Modernisierung (VAT Modernisation) können an vatmodernisation@revenue.ie gesendet werden.

Bei Banqup setzen wir uns dafür ein, Ihnen zeitnahe, umsetzbare Aktualisierungen und fachkundige Analysen bereitzustellen, um Ihrem Unternehmen zu helfen, den Weg zur Compliance zu meistern und einen reibungslosen, effizienten Übergang sicherzustellen.

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Danielle Kiener

Leitender Key Account Manager, Banqup Group

Danielle hat 15 Jahre Erfahrung im Kundenbeziehungsmanagement im Bereich Rechnungsstellung und Finanzverwaltung. Derzeit arbeitet sie in Genf und unterstützt globale Kunden bei der Banqup Group, indem sie multinationalen Unternehmen hilft, ihre Prozesse zu digitalisieren. Im Laufe der Jahre war sie eng in die digitale Transformation der Rechnungsstellung involviert, einschließlich der Leitung von E-Invoicing-Initiativen in den Regionen EMEA und Asien-Pazifik für ein großes multinationales Unternehmen. Dank ihrer umfangreichen Erfahrung ist sie stets auf dem neuesten Stand der aktuellen E-Invoicing-Vorschriften und Änderungen weltweit.

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