Dieser Artikel wurde am 23. Juli 2026 aktualisiert, nachdem die luxemburgische Regierung den Gesetzentwurf zur Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung im inländischen B2B-Bereich genehmigt hat. Er behandelt die wichtigsten Änderungen, den Zeitplan für die Umsetzung und was Unternehmen wissen müssen.
Luxemburg erweitert seinen Rahmen für die elektronische Rechnungsstellung und führt die verpflichtende inländische B2B-E-Rechnung für im Land ansässige Unternehmen ein. Am 17. Juli 2026 hat der Regierungsrat einen Gesetzentwurf genehmigt, der die Pflicht zur E-Rechnung über das öffentliche Beschaffungswesen und Konzessionsverträge hinaus auf Transaktionen im privaten Sektor ausweitet und damit einen weiteren Schritt in der Digitalisierungsstrategie des Landes markiert.
Die Reform baut auf der bestehenden, Peppol-basierten Infrastruktur Luxemburgs auf und unterstützt die umfassendere Digitalisierung der MwSt.-Prozesse, während sie gleichzeitig an der ViDA-Initiative („VAT in the Digital Age“) der Europäischen Union ausgerichtet ist. Zum jetzigen Zeitpunkt hat sich die Regierung auf die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung konzentriert und auf die Einführung eines inländischen E-Reporting-Systems verzichtet. Dieser messbare Ansatz spiegelt den Fahrplan des Nachbarlandes Belgien wider, das schrittweise von B2G zur verpflichtenden B2B-E-Rechnung übergegangen ist und sich nun im Übergang zum E-Reporting befindet.
Zeitplan für die Umsetzung
Laut dem Bericht der Handelskammer Luxemburg über die Genehmigung des Gesetzentwurfs durch den Regierungsrat soll die schrittweise Einführung wie folgt verlaufen, um Unternehmen ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben:
1. Januar 2028: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, konforme elektronische Rechnungen zu empfangen.
1. Juli 2028: Große und mittlere Unternehmen müssen elektronische Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen ausstellen.
1. Januar 2029: Die Pflicht zur Ausstellung wird auf alle übrigen Unternehmen ausgeweitet, einschließlich Klein- und Mikrounternehmen.
Diese schrittweise Einführung soll Organisationen dabei helfen, ihre Systeme und Prozesse anzupassen, und gleichzeitig einen reibungslosen Übergang zur strukturierten elektronischen Rechnungsstellung gewährleisten.
Wer ist betroffen?
Die neue Verpflichtung gilt für inländische B2B-Transaktionen, bei denen sowohl der Lieferant als auch der Kunde in Luxemburg ansässig sind. Sie gilt derzeit nicht für:
Business-to-Consumer-Transaktionen (B2C)
Grenzüberschreitende B2B-Transaktionen
Bestehende B2G-Transaktionen, die bereits im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens in Luxemburg der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung unterliegen.
Wie elektronische Rechnungen ausgetauscht werden
Anstatt eine neue nationale Plattform zu schaffen, wird Luxemburg auf sein bestehendes Peppol-Netzwerk setzen, das bereits seit 2022 die B2G-E-Rechnung unterstützt. Unternehmen werden strukturierte elektronische Rechnungen über zertifizierte Peppol-Access-Points unter Verwendung von Formaten austauschen, die der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Dies ermöglicht eine sichere, automatisierte und interoperable Rechnungsverarbeitung.
Vorbereitung auf den Übergang
Obwohl die erste Frist zur Einhaltung noch über ein Jahr entfernt ist, werden Unternehmen ermutigt, bereits jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen. Dazu gehört die Überprüfung aktueller Rechnungsstellungsprozesse, die Sicherstellung, dass ERP- oder Buchhaltungssysteme Peppol und EN 16931 unterstützen, sowie der Austausch mit Softwareanbietern, um die Einsatzbereitschaft vor Inkrafttreten der Pflicht zu gewährleisten. Eine frühzeitige Vorbereitung hilft, Störungen zu minimieren und gleichzeitig von einer höheren Automatisierung, verbesserter Effizienz und gestärkter MwSt.-Compliance zu profitieren.
Blick in die Zukunft
Die Reform Luxemburgs ist Teil eines umfassenderen europäischen Wandels hin zu digitaler Rechnungsstellung und einer modernisierten MwSt.-Verwaltung. Während vor dem Inkrafttreten der Verpflichtung weitere rechtliche und technische Leitlinien erwartet werden, sind Unternehmen, die frühzeitig mit der Vorbereitung beginnen, bestens aufgestellt, um die neuen Anforderungen zu erfüllen und ein effizienteres, digitales Ökosystem für die Rechnungsstellung zu unterstützen.
Bleiben Sie informiert und konform
Sich in der sich verändernden Landschaft der elektronischen Rechnungsstellung zurechtzufinden, erfordert proaktive Planung. Um sicherzustellen, dass Sie über die neuesten regulatorischen Entwicklungen informiert bleiben, laden wir Sie ein, unseren kostenlosen monatlichen Compliance-Newsletter zu abonnieren, in dem wir globale Updates und praxisnahe Einblicke direkt in Ihr Postfach liefern.
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Felipe Jhones Dos Santos
Vermarkter, Banqup Group
Felipe ist ein Marketingprofi mit Spezialisierung auf Marketing und International Business und ist derzeit in Madrid ansässig. Der Großteil seiner beruflichen Erfahrung wurde in B2B- und SaaS-Umfeldern gesammelt, insbesondere in den Finanz- und Technologiesektoren. Er hat an Initiativen gearbeitet, die von der Kampagnenentwicklung und Markenpositionierung bis zur Optimierung der Customer Journey und der Abstimmung zwischen Marketing- und Vertriebsteams reichen. Sein Ansatz konzentriert sich auf Klarheit, Konsistenz und das Schaffen von Wirkung durch gut strukturierte Umsetzung.
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