Compliance und Vorschriften

Israels Freigabemodell: Trotz Herausforderungen mit voller Kraft voraus

Dieser Artikel wurde zuletzt am 2. Juni 2026 aktualisiert, um die endgültige Senkung des Schwellenwerts widerzuspiegeln, die am 1. Juni 2026 in Kraft getreten ist, und um neue von der ITA veröffentlichte Daten aufzunehmen, die das Ausmaß der Steuervermeidung infolge des Freigabeschwellenwerts im Jahr 2025 beziffern.

Zusammenfassung

  • Israel hat seine E-Invoicing-Pilotphase erfolgreich abgeschlossen, die offiziell im Mai 2024 begann und bis Dezember 2024 lief.

  • Diese Phase konzentrierte sich speziell auf umsatzstarke B2B-Transaktionen und galt nur für Rechnungen über 25.000 NIS (~6.100 EUR), um anfängliche Reibungsverluste zu begrenzen und gleichzeitig die Systemlast zu testen.

  • Anfang 2025 beschleunigte die israelische Steuerbehörde (Israel Tax Authority – ITA) offiziell die Einführung ihres Continuous Transaction Controls (CTC)-Modells. Dieser beschleunigte Zeitplan wurde in der Umsatzsteuer-Ausführungsrichtlinie 01/2025 formalisiert, die am 7. Dezember 2025 veröffentlicht wurde und den rechtlichen Rahmen für die neuen Fristen und operativen Verfahren bildet.

  • Der endgültige verbindliche Schwellenwert von 5.000 NIS trat am 1. Juni 2026 in Kraft, was bedeutet, dass das beschleunigte CTC-Mandat nun vollständig in Betrieb ist.

  • Das Mandat erfordert eine Echtzeit-Integration zwischen den Unternehmenssystemen und der E-Invoicing-Plattform SHAAM der ITA.

  • Eine kürzlich am 2. Juni 2026 veröffentlichte ITA-Studie bezifferte das Ausmaß der Steuervermeidung infolge des Freigabeschwellenwerts und schätzte den Umsatzsteuerverlust im Jahr 2025 durch künstliche Transaktionsaufteilung auf 2,2 bis 3 Milliarden NIS.

Israels Weg zur Einführung eines umfassenden Freigabemodells wurde deutlich schneller abgeschlossen als ursprünglich erwartet. Da der endgültige Schwellenwert von 5.000 NIS nun aktiv ist (seit dem 1. Juni 2026), hat das Land alle wichtigen Meilensteine erfolgreich hinter sich gebracht. Trotz der Komplexität und der Herausforderungen, die ein so ehrgeiziges Projekt mit sich bringt, hat die israelische Steuerbehörde (ITA) ihren beschleunigten Zeitplan erfolgreich umgesetzt, und das vollständige CTC-Mandat ist seit Juni 2026 in Betrieb.

Israels E-Invoicing-Pilotphase abgeschlossen

Israels E-Invoicing-Pilotphase, die von Mai bis Dezember 2024 lief, wurde erfolgreich abgeschlossen. Diese erste Phase betraf Rechnungen über 25.000 NIS (~6.100 EUR) und diente sowohl der ITA als auch den Unternehmen als wichtiges Testfeld. In diesem Zeitraum bewertete die ITA die Funktionalität des Systems, sammelte Feedback von den Teilnehmern und nahm alle notwendigen Anpassungen vor, bevor das Modell auf breiterer Basis angewendet wurde.

Um die Compliance-Anforderungen zu erfüllen, mussten Unternehmen sicherstellen, dass ihre Rechnungsstellungssysteme in der Lage waren, Rechnungsdaten in Echtzeit zu generieren und zu übermitteln. Nach der Übermittlung stellt die ITA eine Zuteilungsnummer (Allocation Number) bereit, die auf der endgültigen Rechnung und in der Umsatzsteuermeldung enthalten sein muss. Während der Verkäufer die Echtzeit-Anfrage stellt, ist die Nummer für den Käufer unerlässlich, um den Vorsteuerabzug geltend zu machen. Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen könnte zu Verzögerungen oder der Ablehnung von Rechnungen führen, was sich auf den Cashflow und den Compliance-Status auswirkt.

Vollständige Umsetzung des E-Invoicing

Die israelische Steuerbehörde (ITA) hat den beschleunigten Abschluss ihrer CTC-Einführung offiziell bestätigt. Der neue Zeitplan, der erstmals im März 2025 angekündigt wurde, wurde mit der Veröffentlichung der Umsatzsteuer-Ausführungsrichtlinie 01/2025 am 7. Dezember 2025 formalisiert.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Pilotphase (25.000 NIS) und der ersten verbindlichen Phase (20.000 NIS) hat das E-Invoicing-Modell nun seinen vollen Umfang erreicht. Der verbindliche Rechnungswert-Schwellenwert sank am 1. Januar 2026 auf 10.000 NIS vor Umsatzsteuer (womit der ursprüngliche Plan für 2027 vorgezogen wurde), und im letzten Beschleunigungsschritt sank der Schwellenwert am 1. Juni 2026 weiter auf 5.000 NIS vor Umsatzsteuer (womit der ursprüngliche Plan für 2028 vorgezogen wurde).

Dies bedeutet, dass die Compliance-Anforderungen nun in vollem Umfang aktiv sind und alle relevanten Unternehmen vollständig integriert sein müssen. Die Überprüfung und Sicherstellung, dass Ihre Rechnungsstellungssysteme skalierbar und flexibel genug sind, um das aktuelle Volumen an E-Rechnungen zu bewältigen, bleibt eine kritische Priorität.

Übersicht über den Zeitplan der vollständigen Umsetzung (alle Werte exkl. MwSt.)

  • Pilotphase: Mai 2024 – Dezember 2024 (Rechnungen über 25.000 NIS)

  • Verbindliche Phase 1: 1. Januar 2025 (Rechnungen über 20.000 NIS)

  • Verbindliche Phase 2: 1. Januar 2026 (Rechnungen über 10.000 NIS)

  • Verbindliche Phase 3 (Endphase): 1. Juni 2026 (Rechnungen über 5.000 NIS)

Neue ITA-Studie 2026: Daten bestätigen Hinterziehung und unterstreichen Dringlichkeit

Eine von der israelischen Steuerbehörde veröffentlichte Studie vom 2. Juni 2026, die mit der endgültigen Senkung des Schwellenwerts auf 5.000 NIS zusammenfällt, liefert eine klare Bestätigung für das beschleunigte Freigabemodell. Die Studie beziffert das Ausmaß der künstlichen Transaktionsaufteilung – eine wichtige Taktik zur Steuervermeidung, die gezielt eingeführt wurde, um die Freigabepflicht des E-Invoicing-Systems zu umgehen. Diese Praxis beinhaltet das ungesetzliche Aufteilen einer einzigen großen Transaktion in mehrere kleinere Rechnungen, um den gesetzlichen finanziellen Schwellenwert (20.000 NIS im Jahr 2025) absichtlich zu unterschreiten und die obligatorische Anforderung zu umgehen, eine Echtzeit-Zuteilungsnummer von der ITA zu erhalten.

Die wichtigsten Ergebnisse, basierend auf den Daten von 2025, sind von zentraler Bedeutung:

  • Ausmaß der Hinterziehung: Die Studie ergab, dass im Jahr 2025 schätzungsweise Transaktionen im Wert von 12,2 bis 16,4 Milliarden NIS künstlich unter den Freigabeschwellenwert von 20.000 NIS umgeleitet wurden. Dieses Ausmaß der Umleitung wurde statistisch bestätigt, indem das Volumen der Transaktionen unterhalb des Schwellenwerts im Jahr 2025 (nach Aktivierung des Freigabesystems) mit den entsprechenden Daten vor dem Mandat aus den Jahren 2021–2023 verglichen wurde.

  • Einnahmeverluste: Diese groß angelegte Aufteilung von Transaktionen führte zu einem geschätzten Umsatzsteuer-Einnahmeverlust von rund 2 Aspekten bis 3 Milliarden NIS für die Staatskasse.

  • Branchenfokus: Etwa 45 % des geschätzten Gesamtsteuerverlusts (oder ca. 1–1,3 Milliarden NIS) entfielen auf den Bausektor, was ein Beleg für eine erhebliche Schattenwirtschaft in diesem Bereich ist.

  • Starker Anstieg knapp unter dem Schwellenwert: Die Daten zeigen einen starken Anstieg von Rechnungen knapp unter dem ehemaligen Schwellenwert von 20.000 NIS, was bestätigt, dass Unternehmen Transaktionen künstlich aufteilten, um die obligatorische Zuteilungsnummer zu umgehen.

  • Hinterziehungsverhalten bestätigt: Die Daten zeigen ausdrücklich einen scharfen Anstieg bei Rechnungen im Bereich von 15.000 NIS bis 20.000 NIS – ein klares Indiz dafür, dass Unternehmen Transaktionen absichtlich aufteilten, um knapp unter der obligatorischen Freigabegrenze zu landen.

  • Zukünftige politische Erwägungen: Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die ITA angesichts des Ausmaßes dieses Phänomens selbst nahe der 20.000-NIS-Marke in Erwägung ziehen muss, die Genehmigung von Israel-Rechnungen ab dem ersten Schekel zu verlangen, um die Aufteilung von Transaktionen vollständig zu unterbinden.

Technische Updates und Zusammenarbeit mit der Branche

Eine wesentliche Verpflichtung im Rahmen des neuen Modells ist die Echtzeit-Integration der Unternehmenssysteme mit der E-Invoicing-Plattform Sherut HaMihshuv HaAutomati (SHAAM) – dem automatisierten Verarbeitungsdienst – der ITA. Unternehmen (Verkäufer) müssen ihre Buchhaltungssoftware über eine API oder das Online-Identifikationssystem der ITA anbinden, um 9-stellige Zuteilungsnummern zu beantragen, bevor sie Rechnungen ausstellen, die die Schwellenwerte überschreiten.

Dieser Freigabeschritt wird vom Verkäufer durchgeführt, aber die anschließende Zuteilungsnummer ist für den Käufer unerlässlich, um den Vorsteuerabzug geltend zu machen. Dies macht die Compliance zu einer kritischen, gemeinsamen Verpflichtung, die die Rechtsgültigkeit der Rechnung für beide Parteien betrifft.

Als Reaktion auf das Feedback von Softwareanbietern und Unternehmen hat die ITA eine Reihe von Aktualisierungen des Dokuments „Israel Invoice Model Description - API's“ mit detaillierten Integrationsrichtlinien veröffentlicht, darunter:

  • Anträge auf Zuteilungsnummern über API, Online-Anwendung oder integrierte Buchhaltungssoftware;

  • Der Echtzeit-Prüfprozess der ITA mit formeller Ablehnungsbearbeitung, Anhörungen und Einsprüchen; und

  • Protokolle zur Datenübertragung und Verfahren zur Fehlerbehebung.

Diese Klarstellungen befassen sich mit praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung und sorgen für eine reibungslosere technische Einführung im gesamten Ökosystem.

Wichtige operative Details aus der Umsatzsteuer-Ausführungsrichtlinie 01/2025

Die am 7. Dezember 2025 offiziell veröffentlichte Umsatzsteuer-Ausführungsrichtlinie Nr. 01/2025 formalisiert den beschleunigten Zeitplan und bietet Unternehmen wesentliche operative Klarstellungen. Neben der Bestätigung der neuen Schwellenwerte (10.000 NIS ab dem 1. Januar 2026 und 5.000 NIS ab dem 1. Juni 2026) befasst sich die Richtlinie mit wichtigen verfahrenstechnischen Aspekten des Freigabesystems:

  • Voraussetzung für den Vorsteuerabzug: Die Richtlinie bestätigt, dass der Verkäufer zwar die Echtzeit-Anfrage für die Zuteilungsnummer durchführt, die Nummer selbst jedoch für umsatzsteuerlich registrierte Händler (den Käufer) obligatorisch ist, um einen Vorsteuerabzug für Rechnungen über dem Schwellenwert geltend zu machen.

  • Verifizierungsverfahren: Empfänger können die Zuteilungsnummern über das offizielle Portal oder die API der ITA überprüfen, was eine bessere Integration in die Kreditorenbuchhaltungssysteme ermöglicht.

  • Sonderfälle und Einsprüche: Das Dokument enthält detaillierte Regeln für den Umgang mit besonderen Umständen. Dazu gehört, was passiert, wenn eine Zuteilungsnummer verweigert wird, welche Alternativen akzeptabel sind, das Recht des Verkäufers, gegen die Entscheidung Einspruch einzulegen, und die Folgen für den Käufer, wenn der Verkäufer die erforderliche Nummer nicht beantragt.

Zuständigkeiten für Rechnungsverteilung und Aufbewahrungspflichten

Sobald eine Rechnung genehmigt und die Zuteilungsnummer eingegangen ist, müssen Unternehmen diese Nummer auf der Rechnung ausweisen und sie an die relevanten Parteien verteilen. Doch auch mit der Umstellung auf ein Freigabemodell bleibt die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung bestehen. Rechnungen müssen weiterhin im PDF-Format (mit digitaler Signatur) oder in Papierform übermittelt werden, um sicherzustellen, dass die gesamte Dokumentation den bestehenden Vorschriften entspricht.

Bleiben Sie informiert mit Banqup

Nachdem die formelle Einführung abgeschlossen ist, verlagert sich unser Fokus auf die Überwachung der laufenden Entwicklung der israelischen Steuerlandschaft. Wir setzen uns dafür ein, Sie über alle wichtigen Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten, insbesondere über offizielle Reaktionen der ITA bezüglich der Ergebnisse der jüngsten Studie, die eine Genehmigungspflicht ab dem ersten Schekel nahelegen.

Für diejenigen, die in Israel geschäftlich tätig sind, machen die neuesten Daten der ITA zur Transaktionsaufteilung deutlicher denn je, dass die Sicherstellung, dass Ihr Unternehmen vollständig auf den nun aktiven Schwellenwert von 5.000 NIS vorbereitet ist, eine kritische Priorität bleibt.

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VorschriftenEinhaltung

Danielle Kiener

Leitender Key Account Manager, Banqup Group

Danielle hat 15 Jahre Erfahrung im Kundenbeziehungsmanagement im Bereich Rechnungsstellung und Finanzverwaltung. Derzeit arbeitet sie in Genf und unterstützt globale Kunden bei der Banqup Group, indem sie multinationalen Unternehmen hilft, ihre Prozesse zu digitalisieren. Im Laufe der Jahre war sie eng in die digitale Transformation der Rechnungsstellung involviert, einschließlich der Leitung von E-Invoicing-Initiativen in den Regionen EMEA und Asien-Pazifik für ein großes multinationales Unternehmen. Dank ihrer umfangreichen Erfahrung ist sie stets auf dem neuesten Stand der aktuellen E-Invoicing-Vorschriften und Änderungen weltweit.

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