Erkunden Sie die neuesten Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung, Berichterstattung und Archivierung.
Spanien

Vorschriften
Anforderungen an die E-Rechnung in Spanien
Die Banqup Group verfügt über eine konforme Inbound- und Outbound-Lösung. Wir verfolgen die B2B-Entwicklungen und verfügen bereits über eine Strategie, um die Konformität mit künftigen Vorschriften sicherzustellen.
Technische Anforderungen
Plattform - FACe
Format - Facturae v3.2.2 (B2G) / UBL (B2B – künftiger Standard)
Archivierungszeitraum - Mindestens 6 Jahre
B2G-Vorschriften
Erhalt - Alle öffentlichen Stellen
Ausstellung - Alle Lieferanten öffentlicher Stellen
B2B-Mandate
Elektronische Rechnungsstellung gemäß dem Gesetz „Ley Crea y Crece“ (Königlicher Erlass, veröffentlicht im BOE-A-2026-7295). Der Entwurf der Ministerialverordnung soll voraussichtlich am 1. Oktober 2026 in Kraft treten und regelt den Betrieb der öffentlichen Rechnungsstellungsplattform
Voraussichtlich Oktober 2027 (12 Monate nach Inkrafttreten): obligatorische B2B-E-Rechnung für Unternehmen mit einem Jahresumsatz > 8 Mio. €
Voraussichtlich Oktober 2028 (24 Monate nach Inkrafttreten): obligatorisch für alle
Facturae wird durch UBL ersetzt (angepasst an den EU-Standard EN 16931)
Reporting
Die Berichterstattung nahezu in Echtzeit wird über SII fortgesetzt. VERI*FACTU tritt ab 2027 in Kraft, wobei für Unternehmen und Freiberufler verlängerte Fristen gelten.
TicketBAI – Echtzeit-Berichterstattung im Baskenland













