Erkunden Sie die neuesten Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung, Berichterstattung und Archivierung.

Spanien

Vorschriften

Anforderungen an die E-Rechnung in Spanien

Die Banqup Group verfügt über eine konforme Inbound- und Outbound-Lösung. Wir verfolgen die B2B-Entwicklungen und verfügen bereits über eine Strategie, um die Konformität mit künftigen Vorschriften sicherzustellen.

Technische Anforderungen
  • Plattform - FACe

  • Format - Facturae v3.2.2 (B2G) / UBL (B2B – künftiger Standard)

  • Archivierungszeitraum - Mindestens 6 Jahre

B2G-Vorschriften
  • Erhalt - Alle öffentlichen Stellen

  • Ausstellung - Alle Lieferanten öffentlicher Stellen

B2B-Mandate
  • Elektronische Rechnungsstellung gemäß dem Gesetz „Ley Crea y Crece“ (Königlicher Erlass, veröffentlicht im BOE-A-2026-7295). Der Entwurf der Ministerialverordnung soll voraussichtlich am 1. Oktober 2026 in Kraft treten und regelt den Betrieb der öffentlichen Rechnungsstellungsplattform

  • Voraussichtlich Oktober 2027 (12 Monate nach Inkrafttreten): obligatorische B2B-E-Rechnung für Unternehmen mit einem Jahresumsatz > 8 Mio. €

  • Voraussichtlich Oktober 2028 (24 Monate nach Inkrafttreten): obligatorisch für alle

  • Facturae wird durch UBL ersetzt (angepasst an den EU-Standard EN 16931)

Reporting
  • Die Berichterstattung nahezu in Echtzeit wird über SII fortgesetzt. VERI*FACTU tritt ab 2027 in Kraft, wobei für Unternehmen und Freiberufler verlängerte Fristen gelten.

  • TicketBAI – Echtzeit-Berichterstattung im Baskenland

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