Compliance und Vorschriften
E-Invoicing mit Fawtara in Oman: Status & Leitfaden

Dieser Blogbeitrag wurde zuletzt am 15. Mai 2026 aktualisiert, um das neue Tool der OTA zur Überprüfung der Einführungsphase auf Basis der MwSt-IdNr. (VATIN) zu ergänzen. Dieses Tool ermöglicht es Steuerzahlern, ihre jeweilige Implementierungsphase zu überprüfen.
Zusammenfassung
Fawtara ist Omans obligatorisches Business-to-Business-System (B2B) für die elektronische Rechnungsstellung, dessen schrittweise Einführung ab 2026 geplant ist.
Die Implementierung basiert auf einem Fünf-Ecken-Modell (Five-Corner-Model), um den Melde- und Compliance-Fluss zwischen allen Transaktionsparteien und der Steuerbehörde von Oman (Oman Tax Authority – OTA) zu steuern.
Die Einführung erfolgt phasenweise und beginnt im August 2026 mit rund 100 der größten für die Mehrwertsteuer registrierten Steuerzahler.
Der Entwurf des Datenwörterbuchs (Data Dictionary) definiert den Aufbau einer konformen E-Rechnung, einschließlich Dokumententypen und Metadaten.
Kritische technische Elemente wie exakte Schemaversionen, Validierungsregeln und Testzeitpläne sind noch vorläufig und hängen von den endgültigen Leitlinien der OTA ab.
Im Mai 2026 hat die OTA ein neues, auf der MwSt-IdNr. basierendes Tool zur Überprüfung der Einführungsphase eingeführt, das hier verfügbar ist, damit Steuerzahler ihre Implementierungsphase bestätigen können.
Oman führt im Rahmen seines nationalen Programms Fawtara ein obligatorisches System für die elektronische B2B-Rechnungsstellung ein, dessen schrittweise Einführung ab 2026 geplant ist. Diese Initiative der Steuerbehörde von Oman (OTA) zielt darauf ab, die Rechnungsstellung im ganzen Land zu digitalisieren und zu standardisieren. Dabei wird das neue System durch die Übernahme des Peppol-Frameworks an internationale Standards angepasst. Im Zuge des Fortschreitens des Fawtara-Programms hat die OTA am 1. Dezember 2025 einen Entwurf des Datenwörterbuchs für die elektronische Rechnungsstellung veröffentlicht und an ausgewählte Steuerzahler verteilt, was die ersten konkreten technischen Anforderungen für konforme Transaktionen liefert.
Fawtara: Das Implementierungsmodell und der geplante Zeitplan für die schrittweise Einführung
Die OTA, die ihr nationales Programm für die elektronische Rechnungsstellung, Fawtara, umsetzt, wurde von OpenPeppol als Peppol-Behörde (Peppol Authority) zugelassen. Dies ist ein wichtiger Meilenstein, der die Nutzung eines Fünf-Ecken-Modells auf Basis des Peppol-Frameworks erleichtert, um den Melde- und Compliance-Fluss zu steuern: Lieferant (Ecke 1)
akkreditierter Service Provider des Lieferanten (Ecke 2)
ASP des Käufers (Ecke 3)
Käufer (Ecke 4), mit automatischer Meldung in (Nahezu-)Echtzeit an die OTA (Ecke 5).
In ihrer Funktion als Peppol-Behörde wird die OTA Anforderungen festlegen, Access Points akkreditieren und die Einhaltung der Peppol-Standards sicherstellen, was eine strukturierte Rechnungsübermittlung in Echtzeit und eine kontinuierliche Transaktionskontrolle (Continuous Transaction Controls – CTC) ermöglicht.
Die Einführung erfolgt phasenweise, wobei der Fahrplan für die Implementierung eine Sandbox-/Entwicklerumgebung im Februar 2026 vorsieht und die Akkreditierung/Registrierung von Service Providern (Access Points) im Mai 2026 beginnen soll. Phase 1 soll nach wie vor im August 2026 für rund 100 der größten für die Mehrwertsteuer registrierten Steuerzahler beginnen, vorbehaltlich der Bestätigung durch die OTA. Aktuelle Mitteilungen der OTA deuten auf eine erwartete Phase 2 Anfang 2027 für die verbleibenden Großsteuerzahler hin, gefolgt von einer Phase 3 Mitte bis Ende 2027 für die übrigen für die Mehrwertsteuer registrierten Unternehmen. Diese Termine für 2027 sind noch als Richtwerte und nicht als endgültig zu betrachten, wobei der Abschluss der Fawtara-Einführung allgemein bis 2028 erwartet wird.
Der Entwurf des Datenwörterbuchs
Der Entwurf des Datenwörterbuchs definiert die Standard-Datenelemente, Pflicht- und bedingten Felder, Validierungsregeln und Codelisten für konforme E-Rechnungen im Rahmen des Fawtara-Programms. Es unterscheidet zwischen Dokumententypen (Steuerrechnung, vereinfachte Rechnung, Gutschriften/Lastschriften, Vorauszahlungsrechnungen) und legt die erforderlichen Metadaten fest (UUIDs, Rechnungshashes sowie QR-Code-/digitale Signaturfunktionen für bestimmte vereinfachte Rechnungen). Diese Anforderungen sind in den OTA-Unterlagen beschrieben, die an ausgewählte Steuerzahler verteilt und von führenden Beratungsunternehmen zusammengefasst wurden.
Praktische Anforderungen für Unternehmen
Basierend auf dem definierten Implementierungsmodell und den technischen Entwurfsspezifikationen müssen Unternehmen die folgenden praktischen Anforderungen erfüllen, um einen reibungslosen Übergang zu dem obligatorischen Rahmenwerk für die elektronische Rechnungsstellung zu gewährleisten:
Große für die Mehrwertsteuer registrierte Unternehmen, die für Phase 1 ausgewählt wurden, müssen sich darauf vorbereiten, strukturierte E-Rechnungen im von der OTA vorgeschriebenen Schema auszustellen und zu empfangen sowie eine Integration mit einem akkreditierten Service Provider (Accredited Service Provider – ASP) oder einem gleichwertigen Kanal vorzunehmen.
Systeme (ERP/Fakturierung) müssen in der Lage sein, Pflichtfelder (Verkäufer-/Käufer-IDs, MwSt-Details, Produktklassifizierungscodes wie HS-Codes – Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Codierung der Waren, der im Zoll und Handel verwendete internationale Tarif und die Produktklassifizierung – falls zutreffend, sowie MwSt-Daten auf Zeilenebene) auszufüllen und die erforderlichen Metadaten (UUID, Rechnungshash, ggf. QR-Code) zu generieren.
Für vereinfachte Rechnungen bzw. Business-to-Consumer-Rechnungen (B2C) sieht der Entwurf kompakte Darstellungen und mögliche Anforderungen an QR-Codes/digitale Signaturen vor. Unternehmen im Einzelhandel und im Gastgewerbe sollten eine Verarbeitung hoher Volumina und eine potenzielle POS-Integration einplanen.
Was noch Änderungen / Konsultationen unterliegt
Der Entwurf des Datenwörterbuchs für die elektronische Rechnungsstellung ist noch ein Entwurf zur Konsultation. Bestimmte Elemente, einschließlich der exakten Schemaversionen, detaillierter Validierungsregeln sowie des Zeitplans für die ASP-Akkreditierung und die Testportale, hängen von den endgültigen Leitlinien der OTA ab und können nach dem Feedback der Stakeholder noch geändert werden. Unternehmen sollten die Ankündigungen der OTA und die Aktualisierungen der Berater im Auge behalten, um die endgültigen technischen Spezifikationen und Zeitpläne zu erfahren.
Praktische nächste Schritte
Um einen reibungslosen und konformen Übergang zum Fawtara-System zu gewährleisten, sollten Unternehmen den folgenden praktischen Schritten hohe Priorität einräumen:
Bestimmen Sie Ihre Phase: Nutzen Sie das neue Online-Tool der OTA zur Überprüfung auf Basis der MwSt-IdNr., um zu bestätigen, ob Ihr Unternehmen in Phase 1, Phase 2 oder Phase 3 eingestuft ist. Wenn Sie für eine frühe Phase ausgewählt wurden, nehmen Sie unverzüglich an den Workshops der OTA teil und stimmen Sie sich mit Ihren ERP-/IT-Teams ab.
Überprüfen und bereinigen Sie Stammdaten: Stellen Sie sicher, dass die gesetzlichen IDs von Käufer/Verkäufer, die umsatzsteuerliche Behandlung der Kunden und die HS-Codes der Produkte korrekt sind, damit die Pflichtfelder ausgefüllt werden können.
Systemintegration planen: Integrieren Sie Ihr System mit einem akkreditierten Service Provider (ASP) oder einer Middleware, die das Fünf-Ecken-Modell und die OTA-Meldungen unterstützt.
Nutzen Sie Pilot- und Testfenster: Validieren Sie Nachrichtenschemata, Signaturen, QR-Code-Generierung und hohen Durchsatz in den Testportalen der OTA, sobald diese verfügbar sind.
Fazit
Omans Programm für die elektronische Rechnungsstellung schreitet weiter voran, wobei der Entwurf des Datenwörterbuchs die Grundlage für die technischen und datenbezogenen Anforderungen bildet, die Unternehmen befolgen müssen. Obwohl das Fünf-Ecken-Modell und die schrittweise Einführung bereits skizziert wurden, befinden sich einige technische Details noch in der Konsultation. Da die erste Phase voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 beginnt, sollten Unternehmen, insbesondere große für die Mehrwertsteuer registrierte Steuerzahler, die Aktualisierungen der OTA aufmerksam verfolgen und mit der Vorbereitung ihrer Systeme und Daten beginnen, um eine reibungslose Compliance zu gewährleisten.
Der Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung, wie er in Oman und weltweit zu beobachten ist, ist Teil eines umfassenderen Wandels hin zur obligatorischen digitalen Compliance. Um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen auf die sich weltweit entwickelnden Mandate vorbereitet ist – von neuen technischen Standards bis hin zu schrittweisen Einführungen –, melden Sie sich für unseren kostenlosen monatlichen Compliance Pulse an und folgen Sie uns auf LinkedIn.

Felipe Jhones Dos Santos
Vermarkter, Banqup Group
Felipe ist ein Marketingprofi mit Spezialisierung auf Marketing und International Business und ist derzeit in Madrid ansässig. Der Großteil seiner beruflichen Erfahrung wurde in B2B- und SaaS-Umfeldern gesammelt, insbesondere in den Finanz- und Technologiesektoren. Er hat an Initiativen gearbeitet, die von der Kampagnenentwicklung und Markenpositionierung bis zur Optimierung der Customer Journey und der Abstimmung zwischen Marketing- und Vertriebsteams reichen. Sein Ansatz konzentriert sich auf Klarheit, Konsistenz und das Schaffen von Wirkung durch gut strukturierte Umsetzung.





