Griechenland begrüßt die digitale Zukunft mit verpflichtender E-Invoicing-Gesetzgebung für B2B

Dieser Artikel wurde zuletzt am 23. Februar 2026 aktualisiert, um die Verschiebung der Frist für die obligatorische B2B-E-Rechnungsstellung für Großunternehmen (Phase A) zu berücksichtigen, wie sie vom Ministerium für Volkswirtschaft und der AADE am 17. Februar 2026 bekannt gegeben wurde.
Griechenland macht einen großen digitalen Sprung nach vorn: Am 25. Juli 2025 hat das griechische Parlament offiziell ein Gesetz verabschiedet, das unter anderem die elektronische Rechnungsstellung für Business-to-Business (B2B)-Transaktionen verpflichtend macht. Im Anschluss daran veröffentlichte die griechische unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (IAPR oder AADE, Ανεξάρτητη Αρχή Δημοσίων Εσόδων, im Griechischen mit „ΑΑΔΕ“ abgekürzt) am 16. September 2025 eine Pressemitteilung, in der der ursprüngliche Zeitplan für die Umsetzung detailliert dargelegt wurde. Am 17. Februar 2026 wurden jedoch durch einen gemeinsamen Beschluss des Ministeriums für nationale Wirtschaft und der AADE die Fristen für Großunternehmen (Zeitraum A) offiziell verschoben, um notwendige technische Anpassungen zu ermöglichen, wobei die obligatorische Anwendung nun im März 2026 beginnt. Dieser Wandel wird die Finanz- und Steuermeldesysteme des Landes erheblich modernisieren, weshalb Unternehmen aufmerksam sein sollten.
Das neue Gesetz mit dem Titel Nationaler Zollkodex und andere Bestimmungen – Rentenbestimmungen (Gesetz 5222/2025, veröffentlicht im Regierungsanzeiger ΦΕΚ Α΄ 134/28.7.2025), ändert unter anderem Artikel 14 des Gesetzes 4308/2014 (die „griechischen GAAP“) und legt damit den Grundstein für ein umfassendes E-Rechnungssystem im Einklang mit europäischen Standards.
Über Technik hinaus: Die digitale Transformation von B2B-Transaktionen als Wendepunkt für griechische Unternehmen
Die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) in Griechenland ist mehr als nur ein technologisches Update - es handelt sich um eine systematische Transformation. Für Unternehmen in Griechenland und internationale Partner, bedeutet diese Veränderung den Beginn einer neuen Ära der digitalen Compliance, Effizienz und Transparenz.
Es wird erwartet, dass dieser Wandel die Betriebsabläufe rationalisiert, den Verwaltungsaufwand verringert und die Integrität von Finanztransaktionen insgesamt verbessert. Damit passt sich Griechenland breiteren europäischen Digitalinitiativen an und stärkt seine Position in der globalen digitalen Wirtschaft.
Schauen wir uns genauer an, was das für Unternehmen bedeutet.
Was ist im Fokus?
Die neue Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung gilt für eine Vielzahl von Geschäftstransaktionen für Unternehmen, die gemäß Gesetz 4308/2014 (dem "griechischen GAAP") tätig sind, insbesondere für die in den Punkten a), b) und c) des Artikels 14(1) der geänderten griechischen GAAP, genannten Fälle, d.h.:
1. Inländische B2B-Transaktionen: Dies umfasst alle Verkäufe von Waren und Dienstleistungen, die innerhalb des griechischen Hoheitsgebiets zwischen Unternehmen erfolgen, die sich an griechische Rechnungslegungsstandards halten.
2. Grenzüberschreitende Transaktionen mit Nicht-EU-Einheiten: Die Rechnungsstellung für den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen an ausländische Unternehmen außerhalb der Europäischen Union, mit spezieller Ausnahme von Einzelhandelstransaktionen. Für diese ausländischen Empfänger außerhalb der EU bleiben alternative Austauschmechanismen akzeptabel, jedoch nur auf der Empfängerseite. Griechische Unternehmen müssen die Rechnung weiterhin elektronisch ausstellen.
3. Transaktionen im öffentlichen Sektor: Dies umfasst Transaktionen im Zusammenhang mit öffentlichen Verträgen und der Abrechnung verschiedener Ausgaben an die Allgemeine Verwaltung, sofern keine anderen speziellen Bestimmungen ausdrücklich gelten.
Darüber hinaus erstreckt sich die E-Invoicing-Verpflichtung auf Transaktionen, an denen Parteien beteiligt sind, die nicht verpflichtet sind, eine Rechnung auszustellen. Sie gilt ebenfalls für Fälle, in denen eine Rechnung verweigert wird. Zudem muss in Situationen, in denen eine sogenannte "Clearance Note" erforderlich ist (σημείωμα εκκαθάρισης), eine solche erstellt werden.
Entscheidend ist, dass alle Rechnungen innerhalb des obligatorischen Anwendungsbereichs elektronisch ausgestellt werden müssen – Papier oder PDFs sind nicht zulässig – und dem europäischen E-Rechnungsstandard (EN) entsprechen müssen.
Es ist wichtig zu wissen, dass Unternehmen über den vorgeschriebenen Rahmen hinaus die Möglichkeit haben, die E-Rechnungsstellung freiwillig für eine breitere Palette von Transaktionen zu übernehmen, um ihre Vorteile zur Steigerung von Effizienz und Transparenz in ihren Geschäftstätigkeiten zu nutzen.
Die E-Rechnungsinfrastruktur Griechenlands
Für die oben aufgeführten Transaktionen gemäß Artikel 14(1) muss die Authentizität und Integrität von E-Rechnungen ausschließlich über einen der beiden zugelassenen Kanäle sichergestellt werden:
Zertifizierte E-Rechnungsanbieter (Υπηρεσίες Παρόχων Ηλεκτρονικής Έκδοσης Στοιχείων, kurz Υ.ΠΑ.Η.Ε.Σ.) oder
IAPR (Unabhängige Behörde für Öffentliche Einnahmen) - Ανεξάρτητη Αρχή Δημοσίων Εσόδων (ΑΑΔΕ) - die Griechische Steuerbehörde stellt über eigene Anwendungen die Ausstellung und Übertragung elektronischer Rechnungen sicher. Dazu gehören die kostenlose Timologio-Anwendung und die kostenlose myDATAapp für mobile Geräte, die eine äquivalente Lösung bieten und ohne Kosten die Ausstellung von elektronischen Rechnungen im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen abdecken.
Für E-Rechnungen, die außerhalb des oben genannten verpflichtenden Bereichs ausgestellt werden, kann die Echtheit des Ursprungs und die Integrität des Inhalts sichergestellt werden durch die gleichen zwei Kanäle oder zusätzlich eine der folgenden Methoden: eine fortgeschrittene elektronische Signatur basierend auf einem qualifizierten Zertifikat; Elektronischer Datenaustausch (EDI), der die Anforderungen der EU-Richtlinie erfüllt; oder durch Steuerelektronische Mechanismen (ΦΗΜ) (zum Beispiel zertifizierte Registrierkassen).
Der Weg nach vorne: Was kommt als Nächstes?
Während das Gesetz im Juli 2025 verabschiedet wurde, wurden die Details zur Umsetzung nun von der AADE in einer Pressemitteilung vom 16. September 2025 geklärt. Demnach wird die verpflichtende B2B-E-Rechnung in zwei Zeiträumen eingeführt:
Periode A - Großunternehmen (mit Bruttoumsätzen von mehr als 1 Million € für das Steuerjahr 2023) - verschoben:
02. März 2026: Neuer Beginn der obligatorischen Anwendung.
Vom 02. März bis zum 03. Mai 2026 wird die elektronische Rechnungsstellung schrittweise zusammen mit betriebswirtschaftlichen Programmen (z. B. kaufmännischen, Buchhaltungs- oder ERP-Systemen) oder einem speziellen Anmeldeformular eingeführt.
Verpflichtende Unternehmen müssen entweder eine Erklärung über den Beginn der elektronischen Ausstellung von Daten oder eine Nutzungserklärung der Timologio-Anwendung - AADEs kostenloses Web-Tool zur Erstellung und Übermittlung von konformen E-Rechnungen - einreichen und innerhalb dieses Quartals damit beginnen, elektronische Rechnungen auszustellen.
Periode B - andere Unternehmen:
01. Oktober 2026: Die obligatorische Bewerbung beginnt.
Vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember 2026: Schrittweise Anpassungsphase.
Das bedeutet, dass die rechtliche Grundlage für die verpflichtende B2B-E-Rechnungsstellung nun gemäß Gesetz 5222/2025 geschaffen wurde und die Starttermine sowie der schrittweise Umsetzungsplan offiziell angekündigt wurden.
In Zukunft können Unternehmen mit weiteren Vorschriften rechnen, die Folgendes abdecken:
Rechnungsformat und -struktur
Systeminteroperabilität sowie
Rollen und Verantwortlichkeiten von zertifizierten Anbietern.
Wichtig ist, dass die unten näher erläuterten Übergangsanreize für Frühanwender bestehen bleiben. Unternehmen, die bereits vor Inkrafttreten der Verpflichtung zertifizierte E-Rechnungslösungen nutzen, können sich für höhere Steuerabzüge qualifizieren.
Der Schritt hin zur verpflichtenden E-Rechnungsstellung ist Teil der europaweiten Initiative, um Steuersysteme zu modernisieren und den Mehrwertsteuerbetrug zu reduzieren. Für griechische Unternehmen ist dies nicht nur Compliance-Frage, sondern auch eine strategische Chance.
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Obwohl die verbindlichen Zeitpläne klar sind, sollten Unternehmen auch die erheblichen finanziellen Anreize für eine frühzeitige Umsetzung beachten, die einen strategischen Vorteil jenseits der reinen Einhaltung bieten. Das Gesetz sieht spezifische, zeitlich begrenzte Steuervergünstigungen für Unternehmen vor, die sich für die Einführung der E-Rechnungsstellung entscheiden, bevor sie verpflichtend wird. Auf Beschluss des Gouverneurs des AADE, Giorgos Pitsilis, werden Unternehmen, die die E-Rechnungsstellung zwei Monate früher als ihre jeweilige Frist umsetzen (d. h. bis zum 1. Dezember 2025 für Unternehmen der Periode A und bis zum 3. August 2026 für Unternehmen der Periode B), von folgenden Vorteilen profitieren:
Die volle Abschreibung sowie 100% der Kosten für technische Ausrüstung und Software sind im Jahr des Kaufs zulässig.
In den ersten 12 Monaten nach der Ausstellung ist ein Aufschlag von 100 % auf die Kosten für die Erstellung, Übermittlung und elektronische Einreichung von E-Rechnungen zulässig.
Diese Abzüge gelten für bestimmte steuerpflichtige Einkommen, mit festgelegten Prozentsätzen und Zeitrahmen, wie in den Artikeln über "φορολογικά κίνητρα" (steuerliche Anreize) im Amtsblatt detailliert beschrieben.
Darüber hinaus profitieren Frühanwender von den vielen allgemeinen geschäftlichen Vorteilen, die die E-Rechnung bietet, wie:
Effizientere Abläufe mit reduziertem administrativen Aufwand und geringerer Bearbeitungszeit.
Schnellere Zahlungen und verbesserte Liquidität.
Leichtere Prüfbarkeit und Angleichung an künftige EU-weite Meldepflichten (z. B. ViDA - Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter).
Fazit
Die Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnungsstellung in Griechenland ist ein Meilenstein und wird grundlegend verändern, wie Unternehmen Rechnungen ausstellen, übermitteln und archivieren. Auch wenn die Details noch nicht vollständig bekannt sind, ist klar, dass der digitale Übergang nicht mehr optional ist.
Unternehmen, die in Griechenland tätig sind, sollten jetzt mit der Vorbereitung beginnen: Überprüfung ihrer aktuellen Rechnungssysteme, Bewertung zertifizierter Anbieter und Beratung durch Rechts- und Steuerberater.
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Danielle Kiener
Leitender Key Account Manager, Banqup Group
Danielle hat 15 Jahre Erfahrung im Kundenbeziehungsmanagement im Bereich Rechnungsstellung und Finanzverwaltung. Derzeit arbeitet sie in Genf und unterstützt globale Kunden bei der Banqup Group, indem sie multinationalen Unternehmen hilft, ihre Prozesse zu digitalisieren. Im Laufe der Jahre war sie eng in die digitale Transformation der Rechnungsstellung involviert, einschließlich der Leitung von E-Invoicing-Initiativen in den Regionen EMEA und Asien-Pazifik für ein großes multinationales Unternehmen. Dank ihrer umfangreichen Erfahrung ist sie stets auf dem neuesten Stand der aktuellen E-Invoicing-Vorschriften und Änderungen weltweit.

